Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 2796   

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https://dejure.org/1994,22154
BGBl. I 1994 S. 2796 (https://dejure.org/1994,22154)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 11.10.1994, Seite 2796
  • Verordnung über die vorrangige Bearbeitung investiver Grundbuchsachen (Grundbuchvorrangverordnung - GBVorV)
  • vom 03.10.1994

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 63/99

    Eintragung der Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands in das

    Verwendet wird er im Bauplanungsrecht im Zusammenhang mit den sogenannten Investitionsmaßnahmegesetzen (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr Baugesetzbuch 2. Aufl. § 38 Rn. 9) sowie im sogenannten Investitionsvorranggesetz vom 14.7.1992 (BGBl I S. 1257/1268 f.); nach § 2 Abs. 3 dieses Gesetzes ist bei "investiven Maßnahmen" § 3 Abs. 3 bis 5 des Vermögensgesetzes jeweils für alle "zur Durchführung des Vorhabens bestimmten rechtsgeschäftlichen und tatsächlichen Handlungen nicht anzuwenden" (vgl. dazu auch die Verordnung über die vorrangige Bearbeitung investiver Grundbuchsachen vom 3.10.1994, BGBl I S. 2796).
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