Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 2954   

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BGBl. I 1994 S. 2954 (https://dejure.org/1994,26518)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 18.10.1994, Seite 2954
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz - PKHÄndG)
  • vom 10.10.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Soweit im Zuge des Prozeßkostenhilfe-Änderungsgesetzes vom 10. Oktober 1994 (BGBl. I, 2954 f.) in den Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drucks. 13/341, 13) eine abweichende - allein auf die Person des Vollstreckungsgläubigers bezogene - Auffassung vertreten wurde, ist dies in den Vorschriften der §§ 114 ff. ZPO nicht zum Ausdruck gekommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 285/98

    Rechtliche Ausgestaltung der angemessenen Höhe eines Absetzungsbetrags für

    Im Prozesskostenhilfeänderungsgesetz vom 10. Oktober 1994 (BGBl. I 2954) hat der Gesetzgeber dies durch eine Verweisung des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Zivilprozessordnung auf § 76 Abs. 2, 2a Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes berücksichtigt.

    vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs eines Prozesskostenhilfeänderungsgesetzes, Bundestagsdrucksache 12/6963 S. 12; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 28. November 1995 - 8 E 861/95 - Bundessozialgericht, Beschluss vom 4. April 1995 - 11 Ar 153/94 - FEVS 46, 306 (308).

  • BVerwG, 21.12.2001 - 5 C 27.00

    Einkommen, Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe für Erwerbstätige vom -;

    Die von den Empfehlungen vorgeschlagene Berechnungsformel sei noch im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Prozesskostenhilferechts im Jahre 1994 herangezogen worden, um den Absetzungsbetrag gemäß § 76 Abs. 2 a Nr. 1 BSHG zu bemessen (Begründung des Regierungsentwurfs eines PKH-ÄndG, BTDrucks 12/6963, S. 12).
  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 43/93

    Abtrennung - Abtretung - Übertragung - Pfändungsfreigrenze

    Erst recht ist ihr die Grundlage entzogen, seitdem sich der Gesetzgeber im Rahmen der Änderung des § 850f. Abs. 1 Buchst a ZPO durch Gesetz vom 1. April 1992 (BGBl. I, 745 - in Kraft ab 1. Juli 1992; redaktionell geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 1994 - BGBl. I, 2954) mit der Problematik befaßt hat, daß die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nicht mehr durchgängig den Sozialhilfebedarf absichern.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.1995 - 2 WF 46/95

    Prozeßkostenhilfe: Anrechnung von Null-Monats-Raten bei nachträglicher Anordnung

    Diese Entstehungsgeschichte ist hier nur insoweit von Bedeutung, als eine Änderung der Vorschriften des § 120 Abs. 1 S.2 und Abs. 4 S.3 ZPO , die beide auf einen Vierjahreszeitraum abstellen, durch das Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz vom 10.10.1994 (BGBl. I S. 2954) bewußt nicht erfolgt ist.

    Der Gesetzgeber hat damit in Kenntnis der Streitfrage wie dies in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu Art. 1 Nr. 2 - § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO - (BT-Drucks. 12/6963, S. 25) zum Ausdruck kommt, erneut davon abgesehen, ratenfreie Monate auf die Zahl der zu erbringenden Raten anzurechnen.

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2011 - 4 PA 205/10

    Ermittlung berufsbedingter Fahrtkosten i.R.d. Verfahrens zur Gewährung von

    Dies bestätigen die Gesetzesmaterialien zum Prozesskostenhilfeänderungsgesetz vom 10. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2954), in denen ausgeführt ist, dass eine auf Grundlage des § 76 Abs. 3 BSHG (nunmehr § 96 Abs. 1 SGB XII) erlassene Rechtsverordnung einen Anhaltspunkt für die Bemessung des Abzugsbetrags ergibt (vgl. BT-Drs. 12/6963, S. 12).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 4 Ta 7/09

    Antragsbindung im PKH-Verfahren - Berücksichtigung der Fahrtkosten im

    Denn es heißt es in der Entwurfsbegründung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Prozesskostenhilfe vom 04.03.1994 (Bundestagsdrucksache 12/6963 S. 12: "Um die Gerichte nicht mehr als notwendig an das abweichend strukturierte Sozialhilferecht zu binden [...], sollen wie bisher die Vorschrift des § 76 Abs. 3 BSHG und die auf ihrer Grundlage ergangene Rechtsverordnung der Bundesregierung in die Verweisung nicht einbezogen werden." [so auch LAG Baden-Württemberg, 12.07.2001 - 19 Ta 4/01]).
  • OLG Dresden, 25.10.2010 - 24 WF 914/10

    Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Entscheidung über die

    Daher kann zum Verständnis der in § 115 ZPO enthaltenen Verweisung auf § 76 Abs. 2, 2a BSHG bzw. § 82 Abs. 2 SGB XII auf die Materialien zum Prozesskostenhilfeänderungsgesetz vom 10.10.1994 (BGBl I 1994 S. 2954) zurückgegriffen werden, mit welchem § 115 Abs. 1 ZPO und die dort enthaltene Verweisung auf § 76 BSHG neu gefasst worden war.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.08.2003 - 4 Ta 7/03

    Höhe des Freibetrags für Erwerbstätigkeit im Rahmen von Prozesskostenhilfe

    Diese Berechnungsmethode wird ausdrücklich in den Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 12/6963, Seite 12) angesprochen.
  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 WF 9/99

    Mitteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers im

    Wie er durch das Prozesskostenhilfeänderungsgesetz vom 10.10.1994 (BGBl. I S. 2954) ausdrücklich Eingang in die Zivilprozessordnung gefunden hat (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Bestimmungen Lösch, die Stellung des Antragsgegners im Prozesskostenhilfeverfahren, S. 153 ff., 166 f).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2002 - 12 PA 462/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Prozesskostenhilfe im Statusverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 15 Ta 23/94

    Prozesskostenhilfe: keine Vorschusspflicht im Rahmen des Unterhaltsanspruches für

  • AG Plön, 18.02.2011 - 5 F 678/08

    Mehrkosten für die Anmietung von zusätzlichem Wohnraum können bei einer

  • OLG Frankfurt, 21.10.2009 - 4 WF 107/09
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