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   BGBl. I 1994 S. 3475   

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BGBl. I 1994 S. 3475 (https://dejure.org/1994,22191)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 83, ausgegeben am 29.11.1994, Seite 3475
  • Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften
  • vom 23.11.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Bayern, 05.08.2004 - 22 ZB 04.1853

    Auswirkungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen

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  • BVerwG, 21.10.2004 - 6 B 60.04

    Industrie- und Handelskammer; Steuerberaterkammer; Pflichtzugehörigkeit;

    Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl I S. 920), hier (Beitragsjahre 1996 und 1998) anzuwenden in der Fassung des Gesetzes vom 23. November 1994 (BGBl I S. 3475) IHKG geht davon aus, dass eine Doppelmitgliedschaft zur Industrie- und Handelskammer und anderen Kammern bestehen kann, wie aus § 2 Abs. 2 IHKG folgt.
  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15

    Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber

    Auch aus § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO in der dem verfassungsänderndem Gesetzgeber im Jahr 2006 zu Grunde liegenden Fassung (Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften v. 23.11.1994, BGBl. I S. 3475, 3477) ergibt sich nichts für ein Verständnis, das Recht der Spielhallen sei in der Vergangenheit einfachrechtlich allein in § 33i GewO geregelt gewesen und könne daher Bestimmungen über die räumlich-örtliche Ausgestaltung von Spielhallen nicht umfassen.
  • BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01

    Apotheker, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer, Pflichtzugehörigkeit,

    Diese Fragestellung kann schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision führen, weil die streitige Veranlagung auf dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der Fassung der Änderungsgesetze vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2133) und vom 23. November 1994 (BGBl I S. 3475) beruht und die maßgebliche Bestimmung durch das Gesetz vom 23. Juli 1998 (BGBl I S. 1887) geändert worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01

    Doppelte Pflichtmitgliedschaft eines Apothekers in IHK und Apothekerkammer -

    Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung ist § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956 (BGBl. I, 920), hier anzuwenden i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.1992 (BGBl. I, 2133) und von Art. 4 des Gesetzes vom 23.11.1994 (BGBl. I, 3475) - IHK-G 1992 - i.V.m. der nach § 4 IHK-G erlassenen Beitragsordnung der Beklagten vom 14.12.1993 und deren Haushaltssatzung für 1995 vom 13.12.1994 und für 1996 vom 12.12.1995.
  • VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher

    Da es sich bei Gewerbeuntersagungen aufgrund von erheblichen Steuerrückständen um eine praktisch häufig vorkommende Form derselben handelt (was dem Gesetzgeber auch bewusst war, vgl. S. 14 BT-Drs. 12/5826: "In der Praxis stellt die Gewerbeuntersagung wegen Nichtabführens von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen den Hauptanwendungsfall des Untersagungsverfahrens dar, so daß die Gewerbeüberwachungsbehörden auf die Kenntnis der entsprechenden Daten dringend angewiesen sind.") und es sich somit bei den erhobenen Vorwürfen in diesen Fällen immer um vom Steuergeheimnis grundsätzlich erfasste Daten handelt, muss § 35 Abs. 4 S.2 GewO dahingehend zu verstehen sein, dass er auch zur Weitergabe dieser Steuerdaten ermächtigen soll.

    Hieraus lässt sich erkennen, dass diese bereits in § 35 Abs. 4 S.2 GewO getroffen sein muss, welcher mit dem gleichen Änderungsgesetz wie § 11 GewO Eingang in die GewO erhielt (Gesetz vom 23.11.1994, BGBl. I S. 3475).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03

    Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber,

    Es hat also in solchen Fällen eine Abwägung zwischen dem Interesse des Auskunftsbegehrenden und demjenigen des Gewerbetreibenden stattzufinden (vgl. hierzu die Begründung zum Gesetzentwurf in BT-Drucksache 12/5826 S. 17), wobei das Interesse, nicht verklagt zu werden, nicht schutzwürdig ist (Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl. 1999, § 14 Rdnr 131; Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. 1, Stand Mai 2003, § 14 Rdnr. 86).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 C 26.96

    Verfassungsrecht - Gewerberechtliche Einschränkungen als Berufsausübungsregelung

    Durch Änderungsgesetze vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2254) und vom 23. November 1994 (BGBl I S. 3475) erhielt § 33 e GewO folgende Fassung:.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 6854/94

    Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale Vergnügungssteuer;

    Diese Durchführungsbestimmungen enthält die SpielV i. d. F. der Bekl. vorn 11.12.1985 (BGBl I S. 2295), deren Anwendungsbereich sich nach der Einfügung des § 33 i GewO in § 33 f Abs. 1 GewO durch das Änderungsgesetz vom 23.11.1994 (BGBl. I S. 3475) zweifelsfrei auch auf Spielhallen erstreckt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 9.10.1984 - 1 C 21.83 -, GewA 1985, 62).
  • VG Aachen, 19.03.2004 - 7 K 480/04

    Beitragspflicht einer Kommanditgesellschaft (KG) an die Industrie- und

    Rechtsgrundlage der Heranziehung ist § 3 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3475) in Verbindung mit § 4 der Beitragsordnung der Industrie- und Handelskammer zu B1.
  • VG Karlsruhe, 31.01.2008 - 9 K 1860/05

    Bestellung von Sachverständigen zur Abstammungsbegutachtung und

  • VG Würzburg, 11.09.1996 - W 10 K 96.662

    Zugehörigkeit zu einer Industriekammer und Handelskammer; Beiträge der

  • VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 760/08

    Sachverständigenbestellung für das Hufbeschlagswesen

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 2600/98

    Beitragspflicht einer Steuerberatungsgesellschaft; Beitragspflicht; Kammerrecht;

  • OVG Niedersachsen, 12.11.1998 - 8 L 3941/98

    Bemessung des IHK-Grundbeitrags;; Geschäftsbetrieb, vollkaufmännischer;

  • VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 253.10

    Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Versteigerer

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