Gesetzgebung
BGBl. I 1994 S. 3755 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 89, ausgegeben am 16.12.1994, Seite 3755
- Zwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- vom 09.12.1994
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- FG Köln, 13.09.2007 - 6 K 2378/05
Wegfall der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen zum …
Mit der Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile (EG-TypV vom 9. Dezember 1994, BGBl. I S. 3755, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 7. Februar 2004, BGBl I S. 248) hat die Bundesrepublik die EU-Betriebserlaubnisrichtlinie - einschließlich ihrer Begriffsbestimmungen - in das nationale Recht übernommen (§ 1 Abs. 3 EG-TypV). - BFH, 26.08.1997 - VII R 60/97
Kfz-Steuer für Kombinationsfahrzeuge
Nach den maßgebenden Verkehrsvorschriften (zu ihnen Senat in VII R 1/97) sind "Personenkraftwagen" beschaffenheitsgemäß zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen einschließlich der Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 2, 8 t, die nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen (§ 23 Abs. 6 a StVZO i. d. F. von Art. 2 Nr. 5 der Verordnung vom 9. Dezember 1994, BGBl I 1994, 3755, früher § 23 Abs. 1 Satz 6 StVZO; dazu gehörende Übergangsvorschrift in § 72 Abs. 2 StVZO: sog. Kombinationskraftwagen). - FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 174/96 ... Auf der Grundlage der ab 1.1.1996 anwendbaren Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile -;EG-TypV-; (BGBl I 1994, 3755) werden von verschiedenen Herstellern neuerdings Kastenwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3, 5 t - also Fahrzeuge mit dem (nach bisheriger Vorstellung) klassischen Erscheinungsbild eines Lkw - auch mit originärer Pkw-Zulassung angeboten (z. B. Ford Transit); laut Aussage der Hersteller orientiert sich dieses Angebot an den Wünschen der Kunden, die beispielsweise im Rahmen ihrer Gewerbeerlaubnis nur einen Pkw fahren dürfen, und die nicht den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes -;GüKG - oder den für Lkw über 2, 8 t gültigen verkehrsrechtlichen Beschränkungen (u. a. Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 a) der Straßenverkehrsordnung -;StVO -;) unterworfen sein wollen.
- FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96 De facto wird die Vorschrift des § 23 Abs. 6 a StVZO - wie auch von dem Sachverständigen ausgeführt - von der ab 1. Januar 1996 anwendbaren Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile -;EG-TypV-; (BGBl I 1994, 3755) offensichtlich "überrollt".
- FG Bremen, 11.06.2003 - 2 K 191/01
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Trike; Kraftfahrzeugsteuer 1998
Im förmlichen Zulassungsverfahren wird die Betriebserlaubnis bzw. eine EG-Typgenehmigung im Sinne der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 09.12.1994 (BGBl I 1994, 3755) erteilt (§§ 19 bis 21 StVZO ), das amtliche Kennzeichen zugeteilt (§ 23 StVZO ) und der Fahrzeugschein zum Nachweis der Zulassung ausgestellt (§ 24 StVZO ). - FG Münster, 27.10.2009 - 13 K 3390/06
Umbau eines PKW zu einem LKW
Unter Geltung des § 23 Abs. 6a StVZO i. d. F. von Artikel 2 Nr. 5 der 20. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 09.12.1994 (BGBl I 1994, 3755) war ein Kombinationsfahrzeug - wie das des Klägers - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2, 8 t straßenverkehrsrechtlich nicht als Pkw einzustufen.