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   BGBl. I 1994 S. 3900   

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BGBl. I 1994 S. 3900 (https://dejure.org/1994,26570)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 92, ausgegeben am 28.12.1994, Seite 3900
  • Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV)
  • vom 20.12.1994

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03

    Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern

    Zu den Anlagen gehören nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc der Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900, im Folgenden: SachenR-DV) u. a. Trafostationen.
  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 196/03

    Wirksamkeit einer Dienstbarkeit für eine Trafostation auf einem jeweils im

    cc der Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900 - im folgenden: SachenR-DV) u. a. Trafostationen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02

    Anschlussbeitrag, Abgeltungsfläche, Regelungslücke, Analogie, sachliche

    Der Beklagte beruft sich insoweit zu Recht auf die zutreffende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Greifswald (vgl. Urteil vom 18.09.2002 - 3 A 2472/00 -), wonach von einer dauerhaften Sicherung des Anschlusses eines Grundstückes an die Abwasserbehandlungsanlage des Amtes Y. mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192) i.V.m. § 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) auszugehen sei.
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