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   BGBl. I 1994 S. 406   

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https://dejure.org/1994,24983
BGBl. I 1994 S. 406 (https://dejure.org/1994,24983)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 12.03.1994, Seite 406
  • Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
  • vom 04.03.1994

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1308/08

    Bedarfsgemeinschaft

    Zwar sind vermögenswirksame Leistungen gemäß § 2 Abs. 6 des Fünften Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer - 5. VermBG - vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406) steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) und Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
  • LSG Sachsen, 05.09.2001 - L 3 AL 190/00

    Zur Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit zum Zwecke der Vermögensbildung

    Allerdings erschließt sich aus den Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit sowie den Zielvorstellungen des SGB III im Gegensatz zu denen des 5. Vermögensbildungsgesetzes (i.d.F. vom 04.03.1994 - BGBl. I S. 406 - zuletzt geändert durch Art. 1 des 3. Vermögensbeteiligungsgesetzes vom 07.09.1998 - BGBl. I S. 2647), dass es nicht zu den Verpflichtungen der BA gehören kann, im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten gleichsam die Funktionen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz zu erfüllen.
  • FG Schleswig-Holstein, 25.09.2002 - 5 K 15/02

    Zur Frage der Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers bei

    Gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG, BGBl I 1994, 406) sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des EStG .
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