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   BGBl. I 1994 S. 867   

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BGBl. I 1994 S. 867 (https://dejure.org/1994,22072)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 28.04.1994, Seite 867
  • Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG)
  • vom 20.04.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 20.17

    Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos

    Nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2732), ist eine Information als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad "VS-Nur für den Dienstgebrauch" einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Voraussetzung für die Wahrnehmung der dem Kläger übertragenen Arbeitsaufgaben ist - ebenso wie für alle anderen beim BfV auszuübenden Tätigkeiten - die Erteilung der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen (VS-Ermächtigung) gemäß dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867; im Folgenden: SÜG).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst;

    II Gemäß § 86 Abs. 1 und § 99 Abs. 1 VwGO ist der Beklagten die (vollständige) Vorlage derjenigen Aktenbestandteile aufzugeben, aus denen sich die von ihr gesehenen tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko i.S.v. § 5 und § 14 Abs. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes - Sicherheitsüberprüfungsgesetzes - (SÜG) vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011, BGBl. I S. 2576) bei einer Tätigkeit des Klägers beim BND ergeben.

    Hintergrund dieser gesetzlichen Festlegung ist, dass gegnerische Dienste versuchen, durch gesteuerte Bewerbungen nachrichtendienstlich verstrickter Personen den Erkenntnisstand der deutschen Nachrichtendienste bzw. deren Einstellungspraxis auszuforschen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum SÜG, BT-Drs. 12/4891 S. 21; Denneborg, Kommentar zum Sicherheitsüberprüfungsrecht, Stand: Juni 2015, § 6 SÜG Rn. 11; Warg, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, § 6 SÜG Rn. 17).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 7 C 19.17

    Abwägung; Außenwirkung; Bearbeiter; Beratung; Bundesregierung;

    bb) Die Annahme des Berufungsgerichts, die formelle Einstufung der Teilnehmerliste als Verschlusssache VS-Geheim reiche für § 3 Nr. 4 IFG nicht aus, die Einstufung müsse vielmehr auch materiell den Geheimhaltungsbedürfnissen des § 3 Nr. 2 der Verschlusssachenanweisung (VSA) vom 31. März 2006 in der Fassung vom 26. April 2010 (GMBl. 2010, S. 846; jetzt § 2 Abs. 2 Nr. 2 der VSA vom 10. August 2018, GMBl. 2018, S. 826) i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2732), entsprechen, steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 52 ff.).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Daher ist es grundsätzlich unbedenklich, wenn durch das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes - Sicherheitsüberprüfungsgesetz - (SÜG) - vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2161), im Einzelnen näher bestimmt wird, dass mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nur Personen betraut werden dürfen (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 SÜG), die sich erfolgreich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SÜG), d.h. bei denen kein Sicherheitsrisiko i.S.v. § 5 Abs. 1 SÜG festgestellt worden ist (BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1989 - 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 und vom 31. März 2011 - 2 A 3.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 24 Rn. 24 ff.).
  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14

    Arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Ernennungen des Klägers 1992 und 1993 galt das am 29. April 1994 in Kraft getretene SÜG vom 20. April 1994 (BGBl. 1994 I S. 867) noch nicht.
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12

    Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.

    Dasselbe ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz, wonach der Betroffene sich persönlich äußern und keinen Vertreter schicken solle; bei der Anhörung komme es wesentlich auch auf den persönlichen Eindruck an, den die zu überprüfende Person hinterlasse (vgl. BTDrucks 12/4891, S. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 12 B 49.07

    Zum Anspruch auf Informationszugang - hier: Angaben über Flugdaten in den USA

    Zu Recht hat bereits das Verwaltungsgericht darauf verwiesen, dass die einschlägigen Bestimmungen der Verschlusssachenanweisung in dem hier maßgeblichen Bereich der Einstufung von geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen lediglich die Regelungen des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert am 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215), wiederholen.
  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 A 1.12

    Sicherheitsüberprüfung; Disziplinarverfügung; Pflicht des Beamten zur Mitwirkung

    Diesen Hinweis auf die Mitwirkungspflicht der - auch zukünftigen - Mitarbeiter des Dienstes (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes, BTDrucks 11/7235 S. 78) hat der Gesetzgeber beim Erlass des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 im Gegensatz zur ursprünglichen Parallelvorschrift in § 8 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz vom 20. Dezember 1990 (Art. 2, BGBl I S. 2954) bewusst beibehalten und nicht durch den bloßen Hinweis auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben ersetzt (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDrucks 12/4891 S. 31 zu § 37).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2005 - Verg 101/04

    BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

    Als geheim sind solche geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen und Gegenstände einzustufen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann (vgl. § 4 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20.4.1994, BGBl. I S. 867 - SÜG).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 25.00

    Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Bestehen eines

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00

    Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94

    Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines

  • BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17

    Sicherheitsrisiko; unrichtige Angaben zu Beziehungen ins Ausland

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2009 - Verg 32/09

    Begriff des Nachunternehmers i.S. des Vergaberechts; Anforderungen an die Annahme

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 24.17

    Auslandsbeziehungen; Geheimschutzbeauftragter; Grundsatz des fairen Verfahrens;

  • BVerwG, 19.11.1997 - 1 C 25.95

    Verfassungsschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

  • VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 93.06

    Auskunft über Flugdaten und nachteilige Auswirkungen auf internationale

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92

    Widerruf einer VS-Ermächtigung - Berücksichtigung einer strafgerichtlichen

  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 60.99

    Anforderungen an die abstrakte Gefährdung durch Anbahnungsversuche und

  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 71.95

    Recht der Soldaten: Folgewirkungen des Abbruchs einer Sicherheitsüberprüfung

  • BVerwG, 26.04.2000 - 6 P 2.00

    Außerordentliche Kündigung eines Beschäftigten des Bundesnachrichtendienstes -

  • BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 26.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 12.00

    Maßstab einer gerichtlichen Rechtmäßigkeitsprüfung hinsichtlich einer

  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 41.95

    Recht der Soldaten: Sicherheitsbedenken aufgrund ehemaliger MfS-Unterlagen

  • OVG Hamburg, 10.08.2006 - 7 Bf 442/05

    Mitgliedschaft in einem Ausschuss nach § 93 Abs 1 BPersVG

  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 97.00

    Anforderungen an die Feststellung des Bestehens eines Sicherheitsrisikos -

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 28.99

    Entzug eines Sicherheitsbescheides gegenüber einem Berufssoldaten -

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 60.98

    Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Aufhebung des

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 44.00

    Anforderungen an die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit

  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 53.99

    Erteilung bzw. der Entziehung von Sicherheitsbescheiden nach dem

  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 68.99

    Abschluss von Sicherheitsüberprüfungen nach § 14 Abs. 1 und 2

  • BVerwG, 17.01.2000 - 1 WB 91.99

    Anfechtbarkeit des negativen Ergebnisses einer Sicherheitsüberprüfung als

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