Gesetzgebung
BGBl. I 1995 S. 1213 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 05.10.1995, Seite 1213
- Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz
- vom 28.09.1995
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 10.03.2003 - 3 W 5/03
Englischsprachige Testberichte im Eilverfahren; Elektrische Betriebsmittel; …
Das Instrumentarium der Behörde nach dem Gerätesicherheitsgesetz unterscheidet sich in der Eingriffsintensität und der Wahl der möglichen Maßnahmen ganz wesentlich, je nachdem ob es um die Durchsetzung des Standes der Technik und damit - immissionsschutzrechtlich betrachtet - der Vorsorge vor Gefahren geht, vgl. § 3 I 1 1. Alternative GSG (sicherheitstechnische Anforderung) sowie § 2 I Nr. 1 der 1. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz betreffend das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel - 1. GSGV - in der Fassung der Änderungsverordnung vom 28.9.1995 (BGBl. I S. 1213) unter ausdrücklichem Hinweis auf den Stand der Sicherheitstechnik oder ob es um Gefahren insbesondere für Leben oder Gesundheit von Verbrauchern bei bestimmungsgemäßer Verwendung geht. - VG Köln, 27.06.2013 - 1 K 2434/12
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Vertriebsverbots durch die Bundesnetzagentur …
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 FTEG bestimmt, dass alle Geräte im Sinne des FTEG die dem "Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Benutzers und anderer Personen einschließlich der in § 2 der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen vom 11. Juni 1979 (BGBl. I S. 629), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. September 1995 (BGBl. I S. 1213) geändert worden ist," dienenden Anforderungen entsprechen müssen.