Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 1213   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,26088
BGBl. I 1995 S. 1213 (https://dejure.org/1995,26088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,26088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 05.10.1995, Seite 1213
  • Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz
  • vom 28.09.1995

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Saarland, 10.03.2003 - 3 W 5/03

    Englischsprachige Testberichte im Eilverfahren; Elektrische Betriebsmittel;

    Das Instrumentarium der Behörde nach dem Gerätesicherheitsgesetz unterscheidet sich in der Eingriffsintensität und der Wahl der möglichen Maßnahmen ganz wesentlich, je nachdem ob es um die Durchsetzung des Standes der Technik und damit - immissionsschutzrechtlich betrachtet - der Vorsorge vor Gefahren geht, vgl. § 3 I 1 1. Alternative GSG (sicherheitstechnische Anforderung) sowie § 2 I Nr. 1 der 1. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz betreffend das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel - 1. GSGV - in der Fassung der Änderungsverordnung vom 28.9.1995 (BGBl. I S. 1213) unter ausdrücklichem Hinweis auf den Stand der Sicherheitstechnik oder ob es um Gefahren insbesondere für Leben oder Gesundheit von Verbrauchern bei bestimmungsgemäßer Verwendung geht.
  • VG Köln, 27.06.2013 - 1 K 2434/12

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Vertriebsverbots durch die Bundesnetzagentur

    § 3 Abs. 1 Nr. 1 FTEG bestimmt, dass alle Geräte im Sinne des FTEG die dem "Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Benutzers und anderer Personen einschließlich der in § 2 der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen vom 11. Juni 1979 (BGBl. I S. 629), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. September 1995 (BGBl. I S. 1213) geändert worden ist," dienenden Anforderungen entsprechen müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht