Gesetzgebung
BGBl. I 1995 S. 1698 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 19.12.1995, Seite 1698
- Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst
- vom 12.12.1995
Text
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96
Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als …
Zuständig für die Ernennung eines Richters zum Vorsitzenden Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes ist nach Art. 60 Abs. 1 GG, § 46 DRiG, § 10 Abs. 1 BBG (entsprechend) der Bundespräsident, der diese Befugnis nach seiner Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14.7.1975 (BGBl. I S. 1915, zuletzt geändert durch Anordnung vom 12.12.1995, BGBl. I S. 1698) auch nicht anderen Stellen insgesamt übertragen hat.