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   BGBl. I 1995 S. 587   

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BGBl. I 1995 S. 587 (https://dejure.org/1995,29282)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 11.05.1995, Seite 587
  • Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Pferden
  • vom 26.04.1995

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 173/96

    Holsteiner Pferd - Verquickung amtl./wirtschaftl. Interessen;

    Die Revision weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, daß bei der Pferdezucht weder das europäische noch das nationale Bundes- oder Landesrecht, sondern allein die Zuchtorganisationen das - von der Behörde als geeignet zur Förderung der tierischen Erzeugnisse anzuerkennende - Zuchtziel und Zuchtprogramm festlegen (§ 7 Abs. 1 TierZG; § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung bei Pferden v. 27.10.1992, BGBl. I S. 1832, geändert durch Verordnung vom 26.4.1995, BGBl. I S. 587; Art. 4 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 90/427/EWG des Rates v. 26.6.1990 zur Festlegung der tierzüchterischen und genealogischen Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel mit Equiden, ABl. Nr. L 224 v. 18.8.1990, S. 55; Einleitung der Entscheidung 92/353/EWG der Kommission v. 11.6.1992 mit Kriterien für die Zulassung bzw. Anerkennung der Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetragene Equiden führen oder anlegen, ABl. Nr. L 192 v. 11.7.1992, S. 63).
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