Gesetzgebung
BGBl. I 1995 S. 747 |
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Andererseits lassen sich die Materialien namentlich zur Änderung des § 69 b StGB (betreffend ausländische Fahrerlaubnisse) durch das 32. Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. Juni 1995 (BGBl I 747) auch dahin deuten, daß sich "im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung" eine die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigende Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB schon aus der Begehung schwerwiegender Zusammenhangstaten als solcher ergeben können soll (vgl. BTDrucks. 13/198 S. 3, 4, 5). - BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck …
Die Neufassung des § 69 b StGB (Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis) durch das 32. Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. Juni 1995 (BGBl I 747) hat lediglich die Inhaber ausländischer Fahrberechtigungen mit den Inhabern deutscher Fahrerlaubnisse bei der Fahrerlaubnisentziehung und dem Fahrverbot wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen worden sind, gleichgestellt (vgl. BTDrucks. 12/5053 S. 1, 4, 5; 13/198 S. 1, 4, 5; 13/635 S. 1, 3). - BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03
Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer …
In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks. 13/198, S. 4) ist ausdrücklich die Ungeeignetheit bei Zusammenhangstaten - der Kern der Divergenz - angesprochen und im Sinne der Auffassung des Senats beantwortet: "Im Zuge einer zunehmenden mobilen und grenzübergreifenden Kriminalität ist zu beobachten, daß Kraftfahrzeugführer, die im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sind, häufig die Fahrerlaubnis zu schwerwiegenden kriminellen Handlungen - z.B. zur Einfuhr von Betäubungsmitteln und zur Begehung von Einbruchsdiebstählen - mißbrauchen und sich hierdurch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweisen... Dies ist im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung bedenklich, da der partielle Verzicht auf eine Fahrerlaubnisentziehung eine effektive Strafverfolgung behindert. - BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl - …
Die Maßregelanordnungen gegen den Angeklagten D. können bestehen bleiben (§§ 69, 69 a und 69 b StGB in der Fassung des 32. StrÄndG vom 1. Juni 1995, BGBl. I S. 747). - BGH, 20.08.1996 - 1 StR 463/96
Unerlaubte Einfuhr von Schusswaffen mittels eines Kraftfahrzeugs - …
Die Änderung der Urteilsformel wird präzisierend der Fassung des § 69 b StGB i.d.F. des 32. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 1. Juni 1995 angepaßt, mit der die Beschränkung des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift auf gegen die Verkehrsvorschriften verstoßenden Taten aufgehoben worden ist (BGBl. 1995 I 747).