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   BGBl. I 1995 S. 808   

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BGBl. I 1995 S. 808 (https://dejure.org/1995,25705)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 21.06.1995, Seite 808
  • Verordnung über die Einrichtung und Führung des Partnerschaftsregisters (Partnerschaftsregisterverordnung - PRV)
  • vom 16.06.1995

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.04.2017 - II ZB 10/16

    Partnerschaftsregistersache: Eintragungsfähigkeit von Doktortiteln

    So verweist § 5 Abs. 2 PartGG auf die Regelungen des Handelsregisters in §§ 8 ff. HGB, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 PartGG auf die Anmeldung der Partnerschaft die für die Anmeldung einer offenen Handelsgesellschaft geltenden § 106 Abs. 1, § 108 HGB entsprechend anwendbar und bestimmen sich nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einrichtung und Fortführung des Partnerschaftsregisters (Partnerschaftsregisterverordnung - PRV - vom 16. Juni 1995, BGBl. I S. 808, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 2006, BGBl. I 2553; im Folgenden: PRV) die Einrichtung und Führung des Partnerschaftsregisters grundsätzlich nach den Regeln der Handelsregisterverordnung, wobei die Partnerschaft gemäß § 1 Abs. 2 PRV einer offenen Handelsgesellschaft gleichsteht.

    Dies zeigt sich u.a. an dem Muster in Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 und 2 PRV vom 16. Juni 1995 (BGBl. I S. 808, 810), in dem ein Partner mit Doktortitel eingetragen ist, und der Anlage 4 zu § 7 Abs. 1 Satz 2 PRV vom 16. Juni 1995 (BGBl. I S. 808, 813), in dem mehrere Partner mit Doktortitel genannt sind.

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