Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 1118   

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BGBl. I 1996 S. 1118 (https://dejure.org/1996,29054)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 31.07.1996, Seite 1118
  • Gesetz zur Änderung von Erstattungsvorschriften im sozialen Entschädigungsrecht (ErstÄG)
  • vom 25.07.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Saarland, 24.04.2007 - L 5 VG 6/05

    Gewaltopferentschädigung - MdE-Erhöhung - besondere berufliche Betroffenheit -

    Die Beteiligten streiten darüber, ob beim Kläger, der Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden ist, weitere Schädigungsfolgen festzustellen und ob ihm Versorgungsleistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Januar 1985 (BGBl. I, 1), geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung von Erstattungsvorschriften im sozialen Entschädigungsrecht vom 25. Juli 1996 (BGBl. I, 1118) und durch Art. 30 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch vom 07. August 1996 (BGBl. I, 1254, 1316) nach einer Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) von mindestens 30 v. H. zu gewähren sind.
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