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   BGBl. I 1996 S. 1695   

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BGBl. I 1996 S. 1695 (https://dejure.org/1996,28014)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 18.11.1996, Seite 1695
  • Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes
  • vom 12.11.1996

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Die Rahmen-AbwasserVwV, die ab dem 1. Januar 1990 galt und im Jahre 1997 aufgrund von § 7 a WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996 (BGBl I S. 1695) durch Rechtsverordnungen ersetzt wurde, konkretisierte die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne des § 7 a Abs. 1 Satz 1 WHG bzw. bei gefährlichen Stoffen im Sinne des § 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG den Stand der Technik.
  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

    Rechtsgrundlage für die Heranziehung der Klägerin sei - so das Regierungspräsidium Darmstadt im Widerspruchsbescheid vom 14. Oktober 2002 - § 5 Abs. 1 Nr. 1a i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1695) - WHG -.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 8 S 2120/00

    Teilbarkeit eines beantragten Bauvorhabens; metallverarbeitender Betrieb im

    Im Vordergrund steht vielmehr das inzwischen in § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1996 (BGBl. I S. 1695) ausdrücklich genannte Ziel, die natürlichen Rückhalteflächen zu erhalten, eine Maßnahme, die allerdings gleichzeitig zu einem schadlosen Wasserabfluss beiträgt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - A 2 S 464/98

    Zweckverband, Austritt, Feststellung, Genehmigung, Grund, wichtiger, Abwasser,

    Grundsätzlich ist die Festlegung von Überwachungswerten für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Gewässer wasserrechtlich notwendig; denn nach § 13 WG LSA darf eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser nur erteilt werden, wenn dabei die nach § 7a Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) - WHG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1996 [BGBl I 1695), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.09.2001 (BGBl I 2331), erlassenen Verwaltungsvorschriften eingehalten werden, die die Mindestbedingungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer festschreiben.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2002 - 1 A 10202/02

    Bau von Regenentlastungsbauwerk - Regeln der Technik

    Gegenstand dieses Bescheides ist eine auf §§ 2, 3, 7 und 7 a Wasserhaushaltsgesetz - WHG - in der hier noch anzuwendenden Fassung vom 12. November 1996 (BGBl I S. 1695) gestützte einfache wasserrechtliche Erlaubnis, mit der der Beigeladenen u.a. die Einleitung von bis zu 340 l/s Mischwasser über ein auf der Parzelle .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - 20 A 6862/95

    Verrieseln von Abwasser; Rieselrohrnetz; Einleiten von Stoffen in das

    Aus § 18 a Abs. 1 Satz 2 WHG in der Fassung des 6. Änderungsgesetzes vom 11. November 1996, BGBl. I 1690, und der Bekanntmachung vom 12. November 1996, BGBl. I 1695, wonach dem Wohl der Allgemeinheit bei der Beseitigung häuslichen Abwassers auch dezentrale Anlagen entsprechen können, ist schon deshalb nichts Abweichendes herzuleiten, weil diese Vorschrift die Art und Weise der Erfüllung der regelmäßig den Gemeinden obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht regelt und sich nicht darüber verhält, inwieweit private Kleinkläranlagen einer öffentlichen Anlage hinsichtlich der anzustrebenden Minimierung der Schadstofffracht ebenbürtig sind.
  • VGH Hessen, 21.07.2005 - 7 ZU 2930/05
    Rechtsgrundlage für die Heranziehung der Klägerin sei - so das Regierungspräsidium Darmstadt im Widerspruchsbescheid vom 14. Oktober 2002 - § 5 Abs. 1 Nr. 1a i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1695) - WHG -.
  • VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02

    Rechtmäßigkeit einer Forderung zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung einer

    WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1996, BGBl. I, 1695, im hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert am 09.09.2001, BGBl. I, 2331 Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), Fassung vom 13. Dezember 1996, BGBl. I, 1938, ber.
  • VG Düsseldorf, 02.04.2003 - 6 L 1413/01

    Einbringen von Verfüllmaterial in einen Baggersee

    Bei dem Einbringen von Verfüllmaterial in das mit dem Grundwasser in Verbindung stehende Wasser des Baggersees der Antragstellerin handelt es sich um eine gem. § 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 27. Juli 1957 (BGBl. I Seite 1110, berichtigt Seite 1386) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996 (BGBl. I Seite 1695) erlaubnispflichtige Benutzung i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 WHG.
  • BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99

    Besetzung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Verhängung mehrerer Geldbußen

    Durch die Einfügung eines neuen Absatz 1 in § 31 WHG durch das am 19.11.1996 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 11.11.1996 (BGBl I S. 1690/1692) und die Nichtberücksichtigung dieser Einfügung bei der Verweisung in § 41 Abs. 1 Nr. 11 WHG (vgl. auch die Bekanntmachung der Neufassung vom 12.11.1996, BGBl I S. 1695 ff.) ist keine Ahndungslücke entstanden, die über § 4 Abs. 3 OWiG auf die verfahrensgegenständliche Tatzeit zurückwirken würde.
  • VG Düsseldorf, 02.04.2003 - 6 L 1504/01

    Rechtmäßigkeit der Änderung einer Planänderungsgenehmigung; Erlaubnisfähigkeit

  • VG Schleswig, 27.10.2004 - 12 A 193/01
  • VG Freiburg, 17.02.2000 - 5 K 1368/98

    Errichtung einer Wasserkraftanlage zur Gewinnung elektrischer Energie;

  • VG Weimar, 11.02.1997 - 6 E 2473/96
  • VG Düsseldorf, 17.12.2001 - 6 K 693/98
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