Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 1783   

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https://dejure.org/1996,30625
BGBl. I 1996 S. 1783 (https://dejure.org/1996,30625)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 26.11.1996, Seite 1783
  • Verordnung über die versicherungsmathematischen Methoden zur Prämienkalkulation und zur Berechnung der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung (Kalkulationsverordnung - KalV)
  • vom 18.11.1996

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Die Einzelheiten sind in den zu § 12c VAG ergangenen Rechtsverordnungen geregelt, der Kalkulationsverordnung (KalV) vom 18. November 1996 (BGBl. I S. 1783) und der Überschußverordnung vom 8. November 1996 (BGBl. I S. 1687).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09

    Krankenversicherung; substitutive; Tarifstrukturzuschlag; Prämie;

    Mit dieser Verweisung überträgt § 203 Abs. 1 VVG die versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Prämienkalkulation als zwingende Kalkulationsbestimmungen in das Vertragsverhältnis einer nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Krankenversicherung (vgl. § 12c VAG in Verbindung mit der Kalkulationsverordnung vom 18. November 1996 - BGBl I S. 1783, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2009 - BGBl I S. 3670).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.1997 - 2 K 2267/97
    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung (BGBl I 1996, S. 1783) nicht nur das EigZulG geschaffen, sondern auch § 10 i in das EStG eingefügt, in dem sich - im Gegensatz zu § 9 Abs. 2 S. 3 EigZulG in seinem Absatz 1 S. 4 eine dem § 10 e Abs. 1 S. 6 EStG entsprechende Gesetzesformulierung findet.
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