Gesetzgebung
BGBl. I 1996 S. 216 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 22.02.1996, Seite 216
- Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- vom 14.02.1996
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Freiburg, 16.07.2002 - 2 K 801/02
Gebrauch einer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis im Ausland erworbenen …
Die alte Regelung in der Fassung der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 14.02.1996 (BGBl. I Seite 216) hatte folgenden Wortlaut: Für die Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer der in Buchstabe c genannten Entscheidungen (Entzug der Fahrerlaubnis durch eine Verwaltungsbehörde) unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 im Inland Gebrauch zu machen, gilt § 15c der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend. - VG Berlin, 01.10.1996 - 11 A 601.95
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Parkgebührenpflicht (sog. …
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