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   BGBl. I 1996 S. 22   

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BGBl. I 1996 S. 22 (https://dejure.org/1996,29424)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 16.01.1996, Seite 22
  • Neufassung des Versicherungsteuergesetzes
  • vom 10.01.1996

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von

    § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG "die Leistungen auf Grund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes" und damit die Umsätze, die dem nationalen Versicherungsteuergesetz (BGBl I 1996, 22) unterliegen, nach.
  • FG Hamburg, 18.11.2016 - 4 V 142/16

    Aussetzung der Vollziehung: Tabaksteuerrecht - Auch ein Steuerschuldner kann

    In § 7 Abs. 8 S. 3 Versicherungsteuergesetz (BGBl. 1996 I 22) wird die Grenze zwischen Schuld und Haftung vollständig aufgehoben, indem der Haftende sowohl durch Steuer- als auch durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann.
  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 121/17

    Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Auch ein Steuerschuldner kann Haftungsschuldner

    In § 7 Abs. 8 S. 3 Versicherungsteuergesetz (BGBl. 1996 I 22) wird die Grenze zwischen Schuld und Haftung vollständig aufgehoben, indem der Haftende sowohl durch Steuer- als auch durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann.
  • FG Hamburg, 07.06.2017 - 4 V 251/16

    Aussetzung der Vollziehung/Tabaksteuer/Haftung: Auch ein Steuerschuldner kann

    In § 7 Abs. 8 S. 3 Versicherungsteuergesetz (BGBl. 1996 I 22) wird die Grenze zwischen Schuld und Haftung vollständig aufgehoben, indem der Haftende sowohl durch Steuer- als auch durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann.
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