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   BGBl. I 1996 S. 670   

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BGBl. I 1996 S. 670 (https://dejure.org/1996,27959)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 15.05.1996, Seite 670
  • Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV)
  • vom 06.05.1996

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 342/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Diese Bestimmung galt nicht für laufende Versorgungsleistungen, die - wie im Fall des Klägers - auf Versorgungszusagen beruhen, die vor Inkrafttreten der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV) vom 6. Mai 1996 (BGBl. I S. 670) am 16. Mai 1996 erteilt wurden (dazu ausführlich BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 64 ff., BAGE 149, 212) .
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Das vor der Gesetzesänderung bestehende Tatbestandsmerkmal, dass bei der Berechnung der garantierten Leistung der nach der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV vom 6. Mai 1996, BGBl. I S. 670) festgesetzte Höchstzinssatz nicht überschritten wird, ist durch die Gesetzesänderung entfallen.
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

    Das vor der Gesetzesänderung bestehende Tatbestandsmerkmal, dass bei der Berechnung der garantierten Leistung der nach der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV vom 6. Mai 1996, BGBl. I S. 670) festgesetzte Höchstzinssatz nicht überschritten wird, ist durch die Gesetzesänderung entfallen.
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung -

    Die Vorschrift galt nicht für laufende Versorgungsleistungen, die - wie im Fall des Klägers - auf Versorgungszusagen beruhen, die vor Inkrafttreten der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV) vom 6. Mai 1996 (BGBl. I S. 670) am 16. Mai 1996 erteilt wurden (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 3 AZR 342/15 - Rn. 54; ausführlich dazu BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 64 ff., BAGE 149, 212) .
  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 344/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Diese Bestimmung galt nicht für laufende Versorgungsleistungen, die - wie im Fall des Klägers - auf Versorgungszusagen beruhen, die vor Inkrafttreten der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV) vom 6. Mai 1996 (BGBl. I S. 670) am 16. Mai 1996 erteilt wurden (dazu ausführlich BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 64 ff., BAGE 149, 212) .
  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 343/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Diese Bestimmung galt nicht für laufende Versorgungsleistungen, die - wie im Fall des Klägers - auf Versorgungszusagen beruhen, die vor Inkrafttreten der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV) vom 6. Mai 1996 (BGBl. I S. 670) am 16. Mai 1996 erteilt wurden (dazu ausführlich BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 64 ff., BAGE 149, 212) .
  • BFH, 25.02.2004 - I R 8/03

    Bilanzierung von Ansprüchen aus der Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen

    So ist z.B. bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung ein Zinsfuß von 6 % anzuwenden (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG), während bei der Kalkulation der Versicherungsprämien durch den Versicherer ein niedrigerer Zinsfuß (von nunmehr höchstens 4 %) zugrunde zu legen ist (vgl. § 11, § 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes --VAG--, § 2 Abs. 1 der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung --DeckRV-- vom 6. Mai 1996, BGBl I 1996, 670; für zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der DeckRV laufende Verträge galt gemäß § 2 Abs. 2 DeckRV der bislang verwendete Rechnungszins von regelmäßig 3, 5 % weiter, vgl. dazu die Veröffentlichungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen --VerBAV-- 1986, 200, 1988, 3 f.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 26 Sa 448/16

    Anpassungspflicht (§ 16 BetrAVG) bei institutionellem Zuwendungsempfänger -

    Die Vorschrift galt nicht für laufende Versorgungsleistungen, die - wie im Fall der Klägerin - auf Versorgungszusagen beruhen, die vor Inkrafttreten der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV) vom 6. Mai 1996 (BGBl. I S. 670) am 16. Mai 1996 erteilt wurden (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 3 AZR 342/15, Rn. 54; ausführlich dazu BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12, Rn. 64 ff.).
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