Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 843   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,29537
BGBl. I 1996 S. 843 (https://dejure.org/1996,29537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,29537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 24.06.1996, Seite 843
  • Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
  • vom 19.06.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1997 - 2 K 9/97
    Soweit den Fraktionen durch § 3 Abs. 3 des Fraktionsgesetzes vom 18.12.1994 (GVOBl. SH 1995, S. 4) bzw. § 47 Abs. 3 des für den Bund geltenden Abgeordnetengesetzes (i.d.F. vom 19.06.1996, BGBl. I 843) das Recht eingeräumt ist, die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zu unterrichten, muß dieses Recht - ebenso wie das entsprechende Recht der Bundesregierung - im Vorfeld von Wahlen Einschränkungen hinnehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht