Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 1137   

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BGBl. I 1997 S. 1137 (https://dejure.org/1997,33908)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.05.1997, Seite 1137
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Beitragsüberwachungsverordnung und der Beitragszahlungsverordnung
  • vom 20.05.1997

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 58/97

    Anrechnung von Zahlungen des Arbeitgebers auf geschuldete

    Der Verordnungsgeber hat im Hinblick auf diese Rechtsprechung zwischenzeitlich (durch Art. 2 Nr. 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beitragsüberwachungsverordnung und der Beitragszahlungsverordnung vom 20. Mai 1997, BGBl. 1997 I S. 1137) als Ergänzung zu § 2 Satz 1 der Beitragszahlungsverordnung ein Bestimmungsrecht des Arbeitgebers dahin normiert, daß vorrangig die Arbeitnehmeranteile getilgt werden sollen.
  • OLG Naumburg, 10.02.1999 - 6 U 1566/97

    Darlegungs- und Beweislast für die Unfähigkeit der Abführung von

    Die Tilgungsreihenfolge richtete sich deshalb nach § 2 der Beitragszahlungsverordnung vom 22. Mai 1989 (BGBl I 990) in der bis zum Inkrafttreten des Art. 2 Nr. 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beitragsüberwachungsverordnung und der Beitragszahlungsverordnung vom 20. Mai 1997 (BGBl I 1137) geltenden Fassung.
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