Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 1138   

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BGBl. I 1997 S. 1138 (https://dejure.org/1997,29583)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.05.1997, Seite 1138
  • Neufassung der Fleischhygiene-Verordnung
  • vom 21.05.1997

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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2000 - 9 A 2228/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von fleischhygienerechtlichen Gebührenbescheiden

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, sondern auch aus dem Umstand, dass der Satzungsgeber sich in der Gebührensatzung 1999 an die Begriffsbestimmungen des EG- Rechts, des Bundesrechts und des Landesrechts hinsichtlich der verschiedenen Betriebsformen (siehe hierzu Anhang Art. 3 Abs. 1 A, B, D, der Richtlinie 64/433/EWG des Rates über die gesundheitlichen Bedingungen für die Gewinnung und das in Verkehrbringen von frischem Fleisch in der kodifizierten Form der Richtlinie 91/497/EWG, § 11 Fleischhygieneverordnung in der Neufassung vom 21. Mai 1997, BGBl. I S. 1138, sowie § 1 Abs. 1 Buchstabe a bis c FlGFlHKostG-VO NRW) anlehnt und zwischen Gebühren für Schlachtbetriebe (§§ 2 bis 4 Gebührensatzung 1999), Gebühren für Amtshandlungen in zugelassenen Zerlegungsbetrieben (§ 8 Gebührensatzung 1999) sowie Gebühren für Amtshandlungen in Kühl- und Gefrierhäusern und sonstigen Betrieben (§ 9 Gebührensatzung 1999) unterscheidet.
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