Gesetzgebung
BGBl. I 1997 S. 1138 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.05.1997, Seite 1138
- Neufassung der Fleischhygiene-Verordnung
- vom 21.05.1997
Verordnungstext
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2000 - 9 A 2228/97
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von fleischhygienerechtlichen Gebührenbescheiden …
Dies ergibt sich nicht nur aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, sondern auch aus dem Umstand, dass der Satzungsgeber sich in der Gebührensatzung 1999 an die Begriffsbestimmungen des EG- Rechts, des Bundesrechts und des Landesrechts hinsichtlich der verschiedenen Betriebsformen (siehe hierzu Anhang Art. 3 Abs. 1 A, B, D, der Richtlinie 64/433/EWG des Rates über die gesundheitlichen Bedingungen für die Gewinnung und das in Verkehrbringen von frischem Fleisch in der kodifizierten Form der Richtlinie 91/497/EWG, § 11 Fleischhygieneverordnung in der Neufassung vom 21. Mai 1997, BGBl. I S. 1138, sowie § 1 Abs. 1 Buchstabe a bis c FlGFlHKostG-VO NRW) anlehnt und zwischen Gebühren für Schlachtbetriebe (§§ 2 bis 4 Gebührensatzung 1999), Gebühren für Amtshandlungen in zugelassenen Zerlegungsbetrieben (§ 8 Gebührensatzung 1999) sowie Gebühren für Amtshandlungen in Kühl- und Gefrierhäusern und sonstigen Betrieben (§ 9 Gebührensatzung 1999) unterscheidet.