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   BGBl. I 1997 S. 1625   

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BGBl. I 1997 S. 1625 (https://dejure.org/1997,25946)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 04.07.1997, Seite 1625
  • Neufassung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
  • vom 01.07.1997

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche

    Diese Prüfung erübrigt sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht deshalb, weil der Beklagte festgestellt hat, dass der Kläger politisch Verfolgter im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes - BerRehaG - vom 23. Juni 1994 (BGBl I S. 1311) i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1625) sei.
  • LSG Hessen, 09.03.2018 - L 5 R 76/16

    Rentenversicherung

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme u.a. aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl. § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1. Juli 1997, BGBl. I 1625 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG).
  • BVerfG, 20.07.1999 - 1 BvR 1668/98

    Einschränkung beruflicher Rehabilitierung durch das BerRehaG im Rahmen

    Die dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz vom 23. Juni 1994 (BGBl I S. 1311, 1314 - Bekanntmachung der Neufassung am 1. Juli 1997 [BGBl I S. 1625]) zugrunde liegende Entscheidung, nur gravierende Fälle individuellen Unrechts zu entschädigen, nicht aber die beruflichen Benachteiligungen, die systemimmanent mehr oder weniger allgemeines Schicksal der DDR-Bürger waren, hält sich im Rahmen dieses Spielraums.
  • BSG, 15.04.1981 - 1 BA 23/81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Begründung - Nicht überprüfter

    Insbesondere nach Einführung der reinen Zulassungsrevision durch das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vom 30. Juli 197A (BGBl I S. 1625) soll.
  • BSG, 17.01.2011 - B 5 R 26/10 BH
    9 Das LSG stützt seine Entscheidung tragend darauf, dass der Inhalt der Bescheinigung nach § 22 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG) vom 1.7.1997 (BGBl I 1625) für die Beklagte und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bindend sei.
  • LSG Bayern, 21.05.2003 - L 1 RA 160/02

    Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zum

    Diese Frage der beruflichen Rehabilitation richtet sich allein nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz vom 01.07.1997 (BGBl I S. 1625).
  • BSG, 10.06.1975 - 9 RV 124/74

    Sachaufklärung der Tatsachen

    Die'uom LSG nicht gemäß 5 162 Abs° 1 Nr" 1 SGG eF (Art, 111 des Änderungsgesetzes zum SGG vom 30" Juli 197%, BGBl I 1625) zugelassene Revision des Beklagten ist statthaft, weil zu» mindest eine der Verfahrensrügen durchgreift (5% 164, 166, 162 Absf 1 Nr" 2 S}G aF; BSG 1, 150), Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der ' Sache an das LSGO.
  • BSG, 27.10.2009 - B 13 R 19/09 BH
    Denn zum einen hat der Kläger tatsächlich keine Beiträge zur FZR entrichtet (vgl § 256a Abs. 2 und 3 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch) und zum anderen kann die Beitragszahlung zur FZR auch nicht nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.7.1997 (BGBl I 1625) fingiert werden.
  • BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 31/83
    Diese Bestimmung ist durch das Gesetz zur Änderung des SGG vom 30. Juli 197" (BGBl I 1625) aufgehoben worden.
  • BSG, 11.06.1975 - 2 RU 29/75
    Die ala831gkei% der Revision.ge9 Öen dee am 32" EO?EURmäer ?97@ verküz eäete Urteil dee LSG ricätet eich geL" Äft" IIÄ äee Gesetz es zur Änderung des Sozialge erichte g=seézes ( vom 50, Sal "97" (BGBl I 1625) nach deea @@48% ff, SGG idF vor dem änkrafätret@n dieses Gesetzes am ?" Ja"uer q97g".
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