Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2874   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,28058
BGBl. I 1997 S. 2874 (https://dejure.org/1997,28058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,28058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 82, ausgegeben am 16.12.1997, Seite 2874
  • Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung
  • vom 09.12.1997

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Nach § 11 Abs. 1 BPflV (idF des Art. 1 Nr. 6 Buchst a der Verordnung vom 9.12.1997, BGBl I 2874) werden mit den Fallpauschalen die allgemeinen Krankenhausleistungen für einen Behandlungsfall vergütet, für den ein Entgelt in Entgeltkatalogen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 oder § 16 Abs. 2 bestimmt ist.

    Nach § 14 Abs. 4 BPflV (idF vom 9.12.1997, BGBl I 2874) werden Fallpauschalen für die Behandlungsfälle berechnet, die in den Fallpauschalen-Katalogen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 und § 16 Abs. 2 BPflV bestimmt sind.

    Eine Fallpauschale wird nach § 14 Abs. 5 BPflV (idF der Verordnung vom 9.12.1997, BGBl I 2874) nicht berechnet, wenn.

    § 14 Abs. 7 BPflV (idF der Verordnung vom 9.12.1997, BGBl I 2874) regelt, dass wenn eine Fallpauschale berechnet wird und die Verweildauer des Patienten eine in den Entgeltkatalogen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 und § 16 Abs. 2 bestimmte Grenz-Verweildauer übersteigt, ab dem ausgewiesenen Tag die Pflegesätze nach Abs. 2 berechnet werden.

    § 14 Abs. 11 BPflV (idF der Verordnung vom 9.12.1997, BGBl I 2874) bestimmt: "Werden die mit einer Fallpauschale vergüteten Leistungen von mehreren Krankenhäusern im Rahmen einer auf Dauer angelegten Zusammenarbeit erbracht und der Patient verlegt, wird die Fallpauschale von dem Krankenhaus berechnet, das die für die Fallpauschale maßgebende Behandlung erbracht hat; der Abschluss eines Vertrages ist nicht erforderlich.

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Verlegung des Versicherten in ein anderes Krankenhaus -

    Denn der Verordnungsgeber ist mit der Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 KFPV 2004 bewusst nicht dem abweichenden System des § 14 Abs. 5 und Abs. 11 BPflV (idF der VO vom 9.12.1997, BGBl I 2874) gefolgt.
  • BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 3/02 KR R

    Krankenhaus - Krankenversicherung - Abrechenbarkeit der Fallpauschale 9. 012

    Danach werden die allgemeinen Krankenhausleistungen durch Pflegesätze nach § 11 (Fallpauschalen und Sonderentgelte) bzw einen Gesamtbetrag nach § 12 (Budget) sowie tagesgleiche Pflegesätze nach § 13, durch die das Budget den Patienten oder ihren Kostenträgern berechnet wird, vergütet, § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BPflV in der hier maßgeblichen Fassung der Fünften Änderungsverordnung (5. ÄndVO) vom 9. Dezember 1997 (BGBl I S 2874).
  • BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 2/02 KR R

    Krankenhausbehandlung - Vergütung - Fallpauschale - Hauptleistung bei Behandlung

    b) Die von der Klägerin während ihres Krankenhausaufenthalts bei der Versicherten K. durchgeführte "Osteosynthetische Versorgung einer pertrochantären Oberschenkelfraktur" ist sowohl in den zuletzt durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung vom 9. Dezember 1997 (BGBl I, S 2874) geänderten, als Anlagen zur BPflV aF bekannt gemachten bundesweiten Entgeltkatalogen als auch in dem durch die Vertragspartner gemäß § 17 Abs. 2a Satz 3 KHG mit Wirkung zum 1. Januar 1999 vereinbarten "Aktualisierten bundesweit geltenden Fallpauschalen- und Sonderentgeltkatalog" (KH 1998, Sonderbeilage zu Heft 10) sowohl als Fallpauschale als auch als Sonderentgelt enthalten.
  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 514/00
    Die auf Grund des KHG erlassene BPflV in der maßgeblichen Fassung vom 9. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2874) gestattet in § 10 Abs. 1 und 2 BPflV die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen auch durch Fallpauschalen und Sonderentgelte ( § 11 BPflV ) sicherzustellen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2001 - L 5 KR 112/00

    Krankenversicherung

    Die Höhe des Vergütungsanspruchs der Klägerin beurteilt sich nach den Vorschriften der Bundespflegesatz-Verordnung (BPflV) in der hier anzuwendenden Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der BPflV vom 09.12.1997 (BGBl. I S. 2874 ff.; in Kraft getreten gemäß Art. 4 Abs. 2 am 01.01.1998).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2004 - L 2 KN 166/03

    Krankenversicherung

    Danach werden die allgemeinen Krankenhausleistungen durch Pflegesätze nach § 11 (Fallpauschalen und Sonderentgelte) bzw einen Gesamtbetrag nach § 12 (Budget) sowie tagesgleiche Pflegesätze nach § 13, in die das Budget aufgeteilt wird, vergütet (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BPflV idF der 5. Änderungsverordnung (5. ÄndVO) vom 9. Dezember 1997 (BGBl I S 2874)).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 98.02

    Zulässigkeit eines pauschalen Fehlbelegungsabzug in einem Krankenhaus

    Zutreffend hat das Berufungsgericht darüber hinaus auf den systematischen Zusammenhang mit der nachfolgenden Regelung für Fallpauschalen und Sonderentgelte sowie auf die die Rechtslage noch einmal klarstellende Regelung des § 28 Abs. 3 BPflV in der Fassung der 5. Änderungsverordnung vom 9. Dezember 1997 (BGBl I S. 2874) hingewiesen.
  • LSG Bayern, 09.03.2005 - L 4 KN 10/03

    Höhe der Vergütung für eine Krankenhausbehandlung; Inanspruchnahme einer

    Dies wird bestätigt in § 11 Abs. 1 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) in der Fassung vom 09.12.1997 (BGBl I S.2874).
  • LSG Thüringen, 25.07.2001 - L 6 KR 599/00
    Flankierend ist durch Art. 1 der Fünften Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung vom 9. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2874) mit Wirkung vom 1. Januar 1998 der § 11 Abs. 2 Satz 1 BPflV neu gefasst worden.
  • LSG Thüringen, 28.02.2001 - L 6 KN 565/00
  • LSG Thüringen, 28.02.2001 - L 6 KN 578/00
  • LSG Thüringen, 28.02.2001 - L 6 KN 575/00
  • LSG Thüringen, 28.02.2001 - L 6 KN 579/00
  • LSG Thüringen, 28.02.2001 - L 6 KN 577/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht