Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2923   

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BGBl. I 1997 S. 2923 (https://dejure.org/1997,26983)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 83, ausgegeben am 18.12.1997, Seite 2923
  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall
  • vom 12.12.1997

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 29.01.2013 - 22 ZB 12.2181

    Fortbildungsprüfung zum anerkannten Berufsabschluss Geprüfter

    Der Kläger macht geltend, § 9 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall vom 12. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2923) i.d.F. vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) - PrüfV -, wonach die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen Prüfungsverfahren nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden könnten, stehe der Änderung der Hilfsmittelliste in der laufenden Prüfung entgegen.
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 C 15.2511

    Prüfung zum Industriemeister

    Der Industriemeister, Fachrichtung Metall, ist im Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können, nicht enthalten (vgl. Anlage 1 zur HwO), was im Übrigen nicht weiter verwundert; die Ausbildung zum Industriemeister, Fachrichtung Metall, zielt nicht auf einen handwerksmäßigen Betrieb ab (vgl. § 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin, Fachrichtung Metall, vom 12.12.1997, BGBl I S. 2923).
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