Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 3349   

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BGBl. I 1997 S. 3349 (https://dejure.org/1997,28073)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben am 30.12.1997, Seite 3349
  • Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 ...
  • vom 22.12.1997

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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - keine

    Nach der SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1999 (vom 18. Dezember 1998, BGBl I 3864) lag die Leistungsbemessungsgrenze für 1999 beim Alhi-Bezug bei einem Bemessungsentgelt von 1.680,00 DM und nicht bei 1.630,00 DM, die den Alhi-Bewilligungen für 1999 offensichtlich zu Grunde gelegt wurden (und die im Übrigen der Leistungsbemessungsgrenze nach der SGB III-Leistungsverordnung 1998 vom 22. Dezember 1997, BGBl I 3349, entsprachen).
  • LSG Saarland, 25.03.2003 - L 6 AL 48/00

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - angemessene

    Die nach diesem Bemessungsentgelt in der Leistungsgruppe D/0 ab dem 06.06.1998 zu gewährende Arbeitslosenhilfe hätte sich nach der Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998) vom 22.12.1997 (BGBl I Seite 3349) auf 193, 83 DM/Woche belaufen.
  • LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 248/01

    Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe unter Zugrundelegung eines höheren

    Bei diesem Bemessungsentgelt ergibt sich ein wöchentlicher Leistungssatz für den Kläger von 348, 25 DM (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998 vom 22. Dezember 1997, BGBl I Seite 3349, Anlage 3-Alhi allgemeiner Leistungssatz in der Leistungsgruppe A).
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