Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 393   

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BGBl. I 1997 S. 393 (https://dejure.org/1997,31688)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 06.03.1997, Seite 393
  • Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Bäcker-Handwerk (Bäckermeisterverordnung - BäckMstrV)
  • vom 28.02.1997

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 14/03

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Bäckerhandwerks

    Im Berufsbild des Bäckerhandwerks wird jedoch zwischen Kleingebäck einerseits und Feinen Backwaren und Dauerbackwaren andererseits unterschieden (vgl. § 1 Abs. 1 BäckMstrV vom 28. Februar 1997, BGBl. I S. 393; vgl. auch § 5 Nr. 9 und Nr. 10 BäAusbV vom 30. März 1983, BGBl. I S. 413 sowie Abschnitt I Nr. 8 und 9 und Abschnitt II Nr. 6 und 7 des zugehörigen Ausbildungsrahmenplans, BGBl. I S. 417 f., 420).
  • VG Saarlouis, 04.11.2004 - 1 K 40/03

    Gewerberecht: Eintragung eines Fladenbrotbäckers in die Handwerksrolle

    Dies ergibt sich aus der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Bäcker-Handwerk (Bäckermeisterverordnung -BäckMstrV) vom 28.02.1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 393 ff.).
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