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   BGBl. I 1997 S. 432   

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BGBl. I 1997 S. 432 (https://dejure.org/1997,33365)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 07.03.1997, Seite 432
  • Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln (Frischzellen-Verordnung)
  • vom 04.03.1997

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    gegen § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln (Frischzellen-Verordnung) vom 4. März 1997 (BGBl I S. 432).

    § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln (Frischzellen-Verordnung) vom 4. März 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 432) verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Ihre Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln (Frischzellen-Verordnung) vom 4. März 1997 (BGBl I S. 432), wonach es unter Strafandrohung verboten ist, bei der Herstellung von Arzneimitteln, die zur Injektion oder Infusion bestimmt sind, Frischzellen zu verwenden.

  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Durch § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln (Frischzellen-Verordnung) vom 4. März 1997 (BGBl I S. 432), in Kraft getreten am 8. März 1997, untersagte der Bundesminister für Gesundheit, bei der Herstellung von Arzneimitteln, die zur Injektion oder Infusion bestimmt sind, Frischzellen zu verwenden.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1500/93

    Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen § 6 Abs 2, Abs 3 VerpackV gerichteten

    Dem steht auch nicht das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (1 BvR 420/97) zu § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln (Frischzellen-Verordnung) vom 4. März 1997 (BGBl I S. 432) entgegen.
  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1472/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Dem steht auch nicht das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (vgl. NJW 2000, S. 857 ff.) zu § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln (Frischzellen-Verordnung) vom 4. März 1997 (BGBl I S. 432) entgegen.
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