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   BGBl. I 1998 S. 1188   

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BGBl. I 1998 S. 1188 (https://dejure.org/1998,27902)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 09.06.1998, Seite 1188
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und anderer Gesetze
  • vom 29.05.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und anderer Gesetze vom 29. Mai 1998 (BGBl I S. 1188) in Kraft getretene Neufassung des § 89 d SGB VIII sei für den streitbefangenen Erstattungsanspruch nicht einschlägig, da nach der Übergangsbestimmung in Art. 2 Nr. 11 des Änderungsgesetzes Kosten, für deren Erstattung das Bundesverwaltungsamt vor dem 1. Juli 1998 einen erstattungspflichtigen überörtlichen Träger bestimmt habe, nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu erstatten seien.

    Aus dem Umstand, daß § 89 d Abs. 1 Satz 3 SGB VIII in der seit dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung durch Art. 2 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und anderer Gesetze vom 29. Mai 1998 (BGBl I S. 1188) nunmehr die ausdrückliche Regelung enthält, daß die Erstattungspflicht unberührt bleibt, wenn die aus dem Ausland eingereiste Person um Asyl nachsucht oder einen Asylantrag stellt, läßt sich nicht schließen, daß ein entsprechender Erstattungsausschlußgrund vorher entgegen dem gesetzlichen Wortlaut bestanden habe.

    Nicht von ungefähr ist im Gesetzgebungsverfahren dieser Regelung ausdrücklich nur klarstellende Bedeutung beigemessen worden (vgl. Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BTDrucks 13/10330, S. 20 zu Absatz 1).

    Dies hat den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung bei der Beratung der Neufassung des § 89 d SGB VIII 1998 zu der Feststellung veranlaßt, eine Konkurrenz von Jugendhilfe mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entfalle bereits aufgrund des unterschiedlichen Leistungsinhalts (BTDrucks 13/10330, S. 20 zu Absatz 1).

    Demgegenüber wird in dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung im Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des § 89 d SGB VIII 1998 darauf hingewiesen, daß die Erstattungspflicht "nach wie vor nur die Sachkosten, nicht die Verwaltungskosten" erfasse (BTDrucks 13/10330, S. 20 zu Nr. 9 zu Absatz 1); auch Wiesner (SGB VIII, § 86 Rn. 45) stellt fest, daß die Kostenerstattung die erhöhten Aufwendungen bei der Versorgung des Personenkreises der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge im Alter von unter 16 Jahren, der sich infolge der Nichteinbeziehung in das Verteilungsverfahren auf einzelne Ballungsgebiete konzentriere und dort Versorgungsprobleme verursache, nicht kompensiere, da nur ein Teil der tatsächlichen Aufwendungen erstattungsfähig sei.

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Es bestehe die Möglichkeit, die Umlage in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen zu berücksichtigen und so die Abgabenbelastung wirtschaftlich auf andere, insbesondere auf die Pflegebedürftigen oder deren Kostenträger, zu überwälzen (vgl. dazu die mit Wirkung zum 1. Januar 1998 eingeführte gesetzliche Regelung des § 82 a Abs. 3 SGB XI, BGBl I 1998, S. 1188).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12

    Inobhutnahme; Inobhutnahme als Verwaltungsakt; Rücknahme; Rücknahmetatbestand;

    Die Entgeltvereinbarungen sollen im Bereich der stationären und teilstationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu einer Kostendämpfung beitragen, eine stärkere Transparenz von Kosten und Leistungen schaffen und die Effizienz der eingesetzten Mittel verbessern (vgl. BTDrucks 13/10330 S. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1998 - 16 A 3477/97

    Verwaltungsrechtsweg; Kostenerstattung; Leistungsklage; Statthaftigkeit;

    Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und anderer Gesetze vom 29. Mai 1998 (BGBl. I S. 1188) in Kraft getretene Neufassung des § 89d SGB VIII ist für den streitbefangenen Erstattungsanspruch nicht einschlägig.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2005 - 9 S 109/03

    Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) - Kostenerstattung; Rechtswidrigkeit der Hilfe

    Die Vorschrift ist zwar durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 29.05.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung vom 01.07.1998 geändert worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1193/01

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten einer

    Ungeachtet der Frage, welchen Anforderungen eine Maßnahme unterliegt, die mangels behördlich aufgezeigter Alternative beschafft worden ist, vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 14.3.2003, a.a.O., lässt sich jedenfalls hier feststellen, dass die Inanspruchnahme des N. nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten i.S.v. § 5 Satz 2 SGB VIII (in der für die Zeit bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung vom 23.7.1996, a.a.O.) bzw. § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII (in der ab dem 1.1.1999 geltenden Fassung vom 29.5.1998, BGBl. I S. 1188 ) verbunden war.
  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 12 C 18.318

    Zahlungsanspruch des Leistungserbringers im jugendhilferechtlichen

    Zutreffend verweisen die Klägerbevollmächtigten auf die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 13/10330), in der ausdrücklich ausgeführt ist, dass die §§ 78a ff. SGB VIII den Regelungen des bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Bundessozialhilfegesetzes (§§ 93 ff. BSGH und seit 1.1.2005: §§ 75 ff. SGB XII) nachgebildet sind.
  • VG Düsseldorf, 17.01.2014 - 7 K 4508/12

    Heranziehung eines Unternehmens zu Ausgleichsbeträgen nach der

    Es kann offenbleiben, ob mit Einführung des § 82a SGB XI zum 1. Januar 1998 (Zweites Gesetz zur Änderung des SGB XI und andere Gesetze vom 29. Mai 1998, BGBl. I 1188) nicht schon eine Verpflichtung auch der Pflegekassen zur Berücksichtigung der Ausbildungsumlage gemäß § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI verbunden ist.

    Zudem würde der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege der Boden entzogen, wenn eine Finanzierung der Umlage aus der Pflegevergütung ausgeschlossen wäre, vgl. Leitherer, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Bd. 2, Loseblattsammlung, Stand 1. Juni 2013, § 82a SGB XI Rn. 10; Röber/Klie, in: Klie/Krahmer, SGB XI, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Aufl. 2009, § 82a Rn. 8; Amtliche Begründung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, BT-Drucksache 13/8941 S. 6.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - 12 A 4007/00

    Unterbringung eines unbegleitet eingereisten ausländischen Minderjährigen in ein

    Die durch das 2. Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und anderer Gesetze vom 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) in Kraft getretene Neufassung des § 89 d SGB VIII ist für den streitbefangenen Erstattungsanspruch nicht einschlägig.
  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 12 C 18.317

    Rechtsweg für Auskunftsanspruch des Jugendhilfeträgers gegenüber Zahlungsanspruch

    Zutreffend verweisen die Beklagtenbevollmächtigten auf die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 13/10330), in der ausdrücklich ausgeführt ist, dass die §§ 78a ff. SGB VIII den Regelungen des bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Bundessozialhilfegesetzes (§§ 93 ff. BSGH und seit 1.1.2005: §§ 75 ff. SGB XII) nachgebildet sind.
  • BVerwG, 12.08.2004 - 5 C 63.03

    Inobhutnahme, Kostenerstattung nach - von unbegleitet eingereisten ausländischen

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 12 C 18.313

    Keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit des Jugendhilfeträgers bezogen auf

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 12 C 18.314

    Zahlungsanspruch des Leistungserbringers im jugendhilferechtlichen

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 12 C 18.316

    Zahlungsanspruch des Leistungserbringers im jugendhilferechtlichen

  • VG Würzburg, 11.04.2013 - W 3 K 11.790

    Kinder- und Jugendhilfe; Hilfe im Ausland; Kostenzusage; Kostenübernahme;

  • VG Augsburg, 15.06.2010 - Au 3 K 08.1841

    Jugendhilfe; Kosten der Heimunterbringung; kein Anspruch des Heimträgers

  • OVG Bremen, 18.06.2003 - 2 A 82/02

    Inobhutnahme; Kostenerstattung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 12 A 2109/12

    Bestimmungen zum Verteilungsschlüssel durch das Bundesverwaltungsamt bzgl.

  • VGH Hessen, 30.03.2000 - 5 TG 824/99

    Ausgleichsbeitrag nach dem hessischen Altenpflegegesetz

  • BVerwG, 05.08.2004 - 5 C 62.03
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98

    Umlage nach dem Landespflegegeldgesetz

  • VG Karlsruhe, 12.07.2005 - 5 K 281/04

    Kostenerstattung bei Inobhutnahme unbegleitet eingereister ausländischer

  • VG Hamburg, 08.08.2001 - 13 VG 386/00
  • VG Münster, 05.07.2000 - 9 K 1163/97

    Erstattung der Kosten einer Hilfemaßnahme gem. § 89d Sozialgesetzbuch Achtes Buch

  • VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 3 K 09.986

    Übernahme der Kosten der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige

  • VG Münster, 15.09.2006 - 9 K 675/01
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