Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 1800   

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BGBl. I 1998 S. 1800 (https://dejure.org/1998,28564)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 14.07.1998, Seite 1800
  • Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)
  • vom 09.07.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 79.13

    Gesetzgebungszuständigkeiten für das Besoldungs- und Versorgungsrecht;

    Ein derartiges Gesetz hat der Bundesgesetzgeber nur für den Bereich des Bundes erlassen (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG - vom 9. Juli 1998, BGBl I S. 1800).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Es ist zweckgebunden (vgl. § 3 VersRücklG vom 9. Juli 1998, BGBl I S. 1800), unterliegt besonderer Verwaltung und ist nach eigenen Regeln anzulegen (vgl. § 5 VersRücklG).
  • BVerwG, 14.12.2013 - 2 B 81.13

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Ausgleich der Verminderung der Besoldungs-

    Ein derartiges Gesetz hat der Bundesgesetzgeber nur für den Bereich des Bundes erlassen (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG - vom 9. Juli 1998, BGBl I S. 1800).
  • VG Trier, 02.04.2001 - 1 K 1026/00

    Anspruch eines Professor im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz der

    Der Gesetzgeber will so der veränderten demographischen Struktur der Gesellschaft (höhere Lebenserwartung, sinkende Geburtszahlen) und dem damit verbundenen Anstieg der Versorgungsempfänger Rechnung tragen (BT-Dr 13/9527, S. 28; 13/10282, S. 5).
  • VG Oldenburg, 27.08.2002 - 6 A 1144/00

    Versorgungsrücklage nach § 14a BBesG; Versorgungsabschlag; Versorgungsrücklage;

    Dieses darf nur zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben verwendet werden, wobei in Ausführung von § 14 a Abs. 3 BBesG für den Bund zur Bewirtschaftung des Sondervermögens das Versorgungsrücklagengesetz vom 9. Juli 1998 (BGBl. I S. 1800) und in Niedersachsen das Niedersächsische Versorgungsrücklagengesetz vom 16. November 1999 (Nieders.GVBl. S. 388) geschaffen wurden.
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