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   BGBl. I 1998 S. 1827   

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BGBl. I 1998 S. 1827 (https://dejure.org/1998,29169)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 22.07.1998, Seite 1827
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze (2. PatGÄndG)
  • vom 16.07.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    § 24 Abs. 1 Nr. 2 PatG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze vom 16. Juli 1998 (BGBl. I 1998, 1827) setzt ebenso wie § 24 Abs. 1 PatG a.F. voraus, daß das öffentliche Interesse die Erteilung einer Zwangslizenz gebietet.
  • BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99

    Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und zulässig, weil sie geltend macht, daß der angefochtene Beschluß auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (§ 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG 1981 i.d.F. des 2. Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze [2. PatGÄndG] v. 16.7.1998 - BGBl. I S. 1827), und ferner beanstandet, der angefochtene Beschluß sei nicht mit Gründen versehen (§ 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG 1981 - seit der Änderung durch das 2. PatGÄndG § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG).
  • BPatG, 13.03.2008 - 10 W (pat) 18/07
    An dieser Rechtsprechung ist auch nach der am 1. November 1998 in Kraft getretenen Änderung des Patentgesetzes (Art. 2 Nr. 10 des 2. PatGÄndG vom 16. Juli 1998, BGBl I S. 1827, BlPMZ 1998, 382 ff.), mit der die Mindesterfordernisse, die für die Begründung eines Anmeldetags erfüllt sein müssen (§ 35 Abs. 2 Satz 1 PatG), sowie der Fall der Verschiebung des Anmeldetags wegen nachgereichter Zeichnungen (§ 35 Abs. 2 Satz 3 PatG) gesetzlich geregelt worden sind, festzuhalten (vgl. z. B. die Senatsentscheidungen vom 21. August 2003, 10 W (pat) 5/02, in juris, sowie vom 2. April 2007, 10 W (pat) 9/06, in juris sowie abrufbar unter www.bpatg.de).
  • BPatG, 02.04.2007 - 10 W (pat) 9/06
    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung auch unter der Prämisse der Neuregelung des § 35 PatG in Art. 2 Nr. 10 des 2. PatGÄndG vom 16. Juli 1998 (BGBl I S. 1827) fest, denn der Anmeldetag ist zwingender Bestandteil des Erteilungsantrags und damit der Erteilung selbst.
  • BPatG, 21.08.2003 - 10 W (pat) 5/02
    An dieser Spruchpraxis ist festzuhalten, insbesondere hat sich auch durch das 2. PatGÄndG vom 16. Juli 1998 (BGBl I S 1827; BlPMZ 1998, 382ff) insoweit keine Änderung ergeben.
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