Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2035   

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BGBl. I 1998 S. 2035 (https://dejure.org/1998,32947)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 13.08.1998, Seite 2035
  • Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz - ...
  • vom 06.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 13.08.2009 - 2 BvR 471/09

    Unvereinbarkeit von § 74 Abs 1 IRG mit Gemeinschaftsrecht nicht substantiiert

    Die Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 35 EUV in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz) vom 6. August 1998 (BGBl 1998 I S. 2035; BGBl 1999 I S. 728) lägen nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den

    Das Vorabentscheidungsersuchen stützt sich auf Art. 35 Vertrag über die Europäische Union (EUV) in Verbindung mit § 1 des deutschen Gesetzes vom 06. August 1998 betreffend die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz - EuGHG, BGBl. 1998 I S. 2035).
  • OLG Köln, 30.03.2001 - 2 Ws 590/97

    Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ infolge einer Verfahrenseinstellung gegen

    Das hierzu erlassene Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Art. 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz -EuGHG) vom 6. August 1998 (BGBl. I, 2035) ist am 1. Mai 1999 in Kraft getreten (BGBl. I, 728).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    69/07 nach Art. 35 des Vertrags über die Europäische Union (EU) in Verbindung mit § 1 des deutschen Gesetzes vom 06.08.1998 betreffend die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Art. 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz - EuGHG , BGBl. 1998 I 2035) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Wege der Vorabentscheidung folgende Fragen.
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