Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2577   

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BGBl. I 1998 S. 2577 (https://dejure.org/1998,28613)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 02.09.1998, Seite 2577
  • Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)
  • vom 26.08.1998

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Hamburg, 08.12.2010 - 1 Bs 181/10

    Festhalteverfügung für ein als Kauffahrteischiff genutztes Sportboot

    Dies gilt sowohl soweit sich die Antragsgegnerin auf § 11 der Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023 m. spät. Änd.) - SchSV - stützt (A) als auch soweit die Festhalteverfügung auf § 5 Abs. 2 Schiffsbesetzungsverordnung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2577 m. spät. Änd) - SchBesV - gegründet ist (B).

    Unabhängig davon durfte die Festhalteverfügung auch auf § 5 Abs. 2 Schiffsbesetzungsverordnung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2577 m. spät. Änd) - SchBesV - gestützt werden.

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist das als Sportboot gebaute Schiff C... als Kauffahrteischiff im Sinne von § 1 der Schiffsbesetzungsverordnung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2577 mit späteren Änderungen) -SchBesV- anzusehen.

  • OVG Hamburg, 01.10.2009 - 1 Bs 129/09

    Kauffahrteischiff; objektive Zweckbestimmung; vorgeschriebene Besatzung;

    Jedoch ist als Ermächtigungsgrundlage für den aufrecht erhaltenen Teil der Festhalteverfügung auf § 5 Abs. 2 der Schiffsbesetzungsverordnung vom 26. August 1998 (BGBl. I, S. 2577 mit späteren Änderungen) -SchBesV- abzustellen.
  • OVG Bremen, 26.06.2001 - 1 A 62/01

    Verstoß gegen EG-Recht durch Notwendigkeit des Innehabens der deutschen

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