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   BGBl. I 1998 S. 2585   

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BGBl. I 1998 S. 2585 (https://dejure.org/1998,51593)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 07.09.1998, Seite 2585
  • Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
  • vom 31.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Die Bundesnotarordnung (BNotO) in der Fassung des Gesetzes vom 31. August 1998 (BGBl I S. 2585) unterscheidet zwischen Notaren in hauptberuflicher Amtsausübung (§ 3 Abs. 1) und solchen, die als Rechtsanwälte das Amt des Notars im Nebenberuf ausüben, den Anwaltsnotaren (§ 3 Abs. 2).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    § 39 der Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis in der Fassung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes vom 26. Juni 1992 (Bundesgesetzblatt I Seite 1147), § 113 Abschnitt I der Bundesnotarordnung in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 7. August 1981 (Bundesgesetzblatt I Seite 803) und § 113 der Bundesnotarordnung in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585) sind nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

    Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (BGBl I S. 2585) wurden die Notariatsverordnung aufgehoben, § 113a BNotO eingefügt und § 113 BNotO geändert.

    Für die Erhebung progressiv gestaffelter Abgaben findet sich erst seit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (BGBl I S. 2585) eine parlamentarisch verantwortete Grundlage.

  • BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 1/14

    Amtspflichtverletzungen eines Notars: Widersprüchliche Maklercourtageklauseln;

    Der Gesetzgeber hat 1998 durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 31. August 1998 (BGBl. I S. 2585) die bis dahin lediglich in den allgemeinen Richtlinien für die Berufsausübung der Notare enthaltene Pflicht wegen ihres "statusbildenden Charakters" als gesetzliche Pflicht verankert (BT-Drucks. 13/4184 S. 25 re.Sp.).
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    Ausweislich der Gesetzesbegründung ging der Gesetzgeber von der Vergleichbarkeit der Fallgestaltungen der Verwahrungsfälle und des Vollzugs nach § 53 BeurkG aus (vgl. BT-Drucks. 13/4184, S. 38).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 26/03

    Voraussetzungen der Amtsenthebung eines Notars

    Danach ist auf die materiellrechtliche Beteiligung abzustellen (vgl. Begründung zur Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses BT-Drucks. 13/11034 S. 50; vgl. ferner BGH, Urteil vom 25. Mai 1984 - V ZR 13/83, NJW 1985, 2027; Eylmann, NJW 1998, 2929, 2931; Winkler, BeurkG 15. Aufl. § 3 Rdn. 122).

    Im ursprünglichen Gesetzesentwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (BT-Drucks. 13/4184) war die später verabschiedete Fassung des § 50 Abs. 1 Nr. 9 BNotO noch nicht enthalten.

    Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat dann die letztlich Gesetz gewordene Fassung des § 50 Abs. 1 Nr. 9 BNotO vorgeschlagen (BT-Drucks. 13/11034) und damit begründet, daß die Mitwirkungsverbote im Interesse der Sicherstellung einer geordneten Rechtspflege erheblich verschärft werden sollten.

    Die Amtsenthebung ist eine Maßnahme der staatlichen Organisationsgewalt, um eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten, und hat als solche grundsätzlich keinen Sanktionscharakter (BT-Drucks. 13/4184 Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates; Arndt/Lerch/Sandkühler, aaO Rdn. 2).

    Die Sicherung seiner dafür erforderlichen, unverzichtbaren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit war einer der Leitgedanken des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 31. August 1998 (BT-Drucks. 13/4184; Sandkühler in: Frenz, Neues Berufs- und Verfahrensrecht für Notare 1999 Rdn. 90).

  • BGH, 05.12.2019 - III ZR 112/18

    Große Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis eines Grundstücks bei

    Aus den gleichen Gründen hat der Notar gemäß § 54d Nr. 1 BeurkG in der vorliegend maßgeblichen Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (BGBl. I S. 2585 im Folgenden: a.F.; entspricht § 61 BeurkG in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Errichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 1. Juni 2017, BGBl. I S. 1396, im Folgenden: n.F.) von der Auszahlung eines hinterlegten Betrages abzusehen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13, WM 2014, 1611 Rn. 32).
  • BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 1/16

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Anspruch auf Wiederbestellung zum Notar mit

    Liegen die Voraussetzungen des § 48c Abs. 1 Satz 1 BNotO, also die vorübergehende Amtsniederlegung aus den Gründen des § 48b BNotO für nicht mehr als ein Jahr, in der Person des Antragstellers nach § 48c BNotO vor, hat dieser einen Anspruch auf Wiederbestellung in das Notarsamt (BT-Drucks. 13/4184 S. 19 und 29; Senat aaO BGHZ 191, 344, 347 Rn. 12; Gaier ZNotP 2014, 282, 284).

    In den Konstellationen des § 48c Abs. 1 Satz 1 BNotO räumt das Gesetz dem vormaligen Notar, dem die vorübergehende Amtsniederlegung gemäß § 48b Abs. 1 gestattet worden war, damit eine "Wiederbestellungsgarantie" (BT-Drucks. 13/4184 S. 19 und 29; Senat aaO BGHZ 191, 344, 347 Rn. 12; Gaier ZNotP 2014, 282, 284) außerhalb des ansonsten zwingend gebotenen Verfahrens zur Besetzung einer Notarstelle und zur Bestellung in das Notarsamt ein.

    Damit will das Gesetz erkennbar dem Erfordernis der Gewährleistung einer gewissen Kontinuität in der persönlichen Amtsausübung des Notaramtes Rechnung tragen (vgl. BT-Drucks. 13/4184 S. 29 linke Spalte).

    (1) Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die vorübergehende Amtsniederlegung mit einer Wiederbestellung "am selben Amtssitz" (BT-Drucks. 13/4184 S. 29 linke Spalte) verbunden werden können, wenn bereits bei dem Gesuch um Gestattung der vorübergehenden Amtsniederlegung von dem Amtsinhaber erklärt wird, das Amt spätestens nach Ablauf eines Jahres wieder antreten zu wollen.

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 6/09

    Aufhebung einer die Arbeitsweise von Notaren betreffenden dienstaufsichtlichen

    Dagegen ist die Dienstordnung für Notarinnen und Notare als bundeseinheitlich von den Justizverwaltungen der Bundesländer erlassene Verwaltungsvorschrift - für Schleswig-Holstein durch Allgemeine Verfügung des Justizministers vom 21. Februar 2001 (SchlHA S. 86) -lediglich eine verwaltungsinterne Regelung der jeweiligen Landesjustizverwaltung (Senat, Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - NotZ 4/79 - NJW 1980, 1854 und vom 15. Februar 1971 - NotSt (Brfg) 1/70 - DNotZ 1972, 551, 552; BT-Drucks. 13/4184, S. 37).

    Ziffer III 1. der Kammerrichtlinien, wonach der Notar ihm anvertraute Vermögenswerte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln und Treuhandaufträge sorgfältig auszuführen hat, konkretisiert im Rahmen der engen gesetzlichen Grenzen der §§ 54a ff. BeurkG (vgl. BT-Drucks. 13/4184, S. 31) den einem Notar im Umgang mit ihm anvertrauten Vermögenswerten obliegenden Sorgfaltsmaßstab.

    Dabei geht der Gesetzgeber ausdrücklich von einer fortbestehenden Kompetenz der Exekutive zur Regelung der "technischen" Seite von Verwahrungsgeschäften aus (BT-Drucks. 13/4184, S. 37 und 38).

  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Entfernung eines Notars aus dem Amt; Bindungswirkung eines strafgerichtlichen

    Der Beklagte hat - was von dem Senat als weiterer Tatsacheninstanz im Rahmen der Berufungsanträge (§ 129 VwGO) ohne Bindung an den Vortrag der Beteiligten grundsätzlich im selben Umfang wie durch das Gericht erster Instanz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nachzuprüfen ist, § 109 BNotO, § 65 Abs. 1, § 3 BDG, § 128 VwGO (Senatsbeschluss vom 28. August 2019 - NotSt(Brfg) 1/18, z.V.b., Rn. 38) - in 1661 Fällen vorsätzlich gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO i.V.m. § 352 Abs. 1 StGB (vgl. Schäfer in Schippel/Bracker, BNotO, 9. Aufl. § 17 Rn. 11) verstoßen sowie in drei Fällen jedenfalls grob fahrlässig Treuhandauflagen nicht beachtet (vgl. § 54 a Abs. 2 Nr. 2 und 3 BeurkG in der bis zum 8. Juni 2017 geltenden Fassung des dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998; BGBl I 2585) und dadurch ein (einheitliches) Dienstvergehen begangen (§ 95 BNotO).
  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen

    In der Bundesrepublik Deutschland dürfen durch den ausländischen Notar hoheitliche Funktionen nicht ausgeübt werden (vgl. BT-Drucks. 13/4184 S. 23).
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Celle, 30.05.2007 - Not 5/07

    Antrag von Notaren auf gerichtliche Entscheidungen in einem Streit über den

  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98

    Zum Berufsrecht der Notare

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 CN 2.09

    Absenkung; Anwartschaft; Besoldungsgruppe; Gleichheitssatz; Frist;

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 6/04

    Zulässigkeit der Werbung eines Notars

  • BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 6/14

    Beanstandung der Amtstätigkeit des Notars: Schriftformerfordernis für die

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 8/01

    Aufhebung der Auswahlentscheidung betreffend die Besetzung einer Notarstelle;

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 323/97

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Vertrauensschadensversicherung der

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 56/06

    Weiterführung der Amtsbezeichnung als Notar nach Entlassung aus dem Amt auf

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 1/09

    Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars; Vorlage

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der

  • BVerfG, 19.08.2008 - 1 BvR 623/08

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Außendarstellung eines Notars

  • OLG Köln, 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03

    Zulässige Mitwirkung des Sozius bei Ausführungstätigkeiten

  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

  • OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06

    Senat; Urteil; Notar; Notarversorgung; Ländernotarkasse; Normenkontrolle;

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 1/04

    Eignung eines Notarbewerbers bei zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht

  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 29/98

    Briefkopf eines mit einem Nur-Rechtsanwalt soziierten Anwalts-Notars

  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 15 W 370/07

    Gemeinsames Registerportal der Länder

  • VGH Bayern, 10.05.2006 - 9 N 03.389

    Normenkontrolle; Postulationsfähigkeit; Statthaftigkeit; untergesetzliches

  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

  • OLG Zweibrücken, 13.12.2000 - 3 W 208/00

    Beschwerdefähiger Vorbescheid des Notars - Auszahlung hinterlegter Geldbeträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 12 E 144/01

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Zustellung an einen Rechtsanwalt gegen

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 9/96

    Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes durch einen als Diplom-Jurist

  • OVG Hamburg, 29.04.2010 - 3 Bf 368/09

    Abgabenangelegenheit im Sinne von VwGO § 67 Abs 2 Nr 4

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2007 - 8 A 762/07

    Eingriff in Natur und Landschaft ohne erforderliche behördliche Gestattung oder

  • OLG Köln, 20.02.2009 - 2 VA (Not) 20/08

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • OLG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 U 205/01

    Zur rechtlichen Bedeutung der Eintragung eines Grunstücks im Lagerbuch einer

  • LSG Bayern, 04.08.2000 - L 4 B 38/00

    Aussetzung der Vollziehung einer Beitragsforderung ; Anforderungen an die

  • KG, 23.11.2010 - 9 W 165/09

    Notarrecht: Unbeachtlichkeit des Widerrufs einer Verwahrungsanweisung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2002 - L 5 B 34/01

    Krankenversicherung

  • KG, 01.06.2012 - Not 2/12

    Notaramt: Amtsenthebung wegen der Anstellung als Professor

  • OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 VA 3/99

    Überprüfung der Weiterleitung von Erkenntnissen über einen Notar - Rechtsweg

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