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   BGBl. I 1998 S. 3956   

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BGBl. I 1998 S. 3956 (https://dejure.org/1998,28008)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 86, ausgegeben am 29.12.1998, Seite 3956
  • Zweite Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
  • vom 22.12.1998

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 1/03

    Abfallbegriff, Dual, Verwertung, Verfahren, Verbrennung, Kriterien,

    Auch die Einordnung des Gemischs als Sonderabfall im Sinne besonders überwachungsbedürftigen Abfalls in einem zweiten Schritt nach § 1 SAWG, § 3 VIII, § 41 KrW-/AbfG i.V.m. § 1 der Bestimmungsverordnung vom 10.9.1996 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 22.12.1998 (BGBl. I S. 3956) in Verbindung mit der Anlage 1, Teil 2, ist zu bejahen, da die von vornherein deklarierte Abfallschlüsselnummer 150299 D 1 die hier einschlägigen Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit schädlichen Verunreinigungen umfasst und das Vorliegen von Sonderabfall zwischen den Beteiligten bereits seit dem Widerspruchsverfahren unstreitig ist.
  • OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 2 A 522/02

    Andienungspflicht bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung

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  • OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 2/03
    Auch die Einordnung des Gemischs als Sonderabfall im Sinne besonders überwachungsbedürftigen Abfalls in einem zweiten Schritt nach § 1 SAWG, § 3 VIII , § 41 KrW-/AbfG i.V.m. § 1 der Bestimmungsverordnung vom 10.9.1996 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 22.12.1998 (BGBl. I S. 3956) in Verbindung mit der Anlage 1, Teil 2, ist zu bejahen, da die von vornherein deklarierte Abfallschlüsselnummer 150299 D 1 die hier einschlägigen Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit schädlichen Verunreinigungen umfasst und das Vorliegen von Sonderabfall zwischen den Beteiligten bereits seit dem Widerspruchsverfahren unstreitig ist.
  • OVG Saarland, 23.05.2001 - 3 U 1/01

    Vorläufiger grenzüberschreitender immissionsschutzrechtlicher Rechtsschutz ;

    Die Einordnung als Sonderabfall erfordert nur einen Vergleich mit dem systemgleichen Katalog der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle nach der Bestimmungsverordnung vom 10.09.1996 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 22.12.1998 (BGBl. I S. 3956).
  • OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Aus dem von der Antragstellerin herangezogenen § 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Nr. 1 KrW- /AbfG i.V.m. der Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle - BestbüAbfV - vom 10.9.1996 (BGBl. I. S. 1366), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1998 (BGBl. I. S. 3956), ergibt sich nichts anderes.
  • VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 2508/00

    Asbesthaltiger Bauschutt; Überlassungspflicht

    Hierfür mag zwar Abs. 5 der Spalte 3 des Abschnitts 2: Asbest des Anhangs zu § 1 ChemVerbotsV in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen vom 22.12.1998 (BGBl. I, S. 3956, 3957) sprechen.
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