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   BGBl. I 1998 S. 4026   

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BGBl. I 1998 S. 4026 (https://dejure.org/1998,26802)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 88, ausgegeben am 31.12.1998, Seite 4026
  • Bekanntmachung der Neufassung des Vermögensgesetzes
  • vom 21.12.1998

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Rechtsgrundlage für eine Auskehrung des Erlöses aus der Veräußerung der eingangs des Tatbestandes bezeichneten Grundstücke von der Interflug an die Flughafengesellschaft ist § 3 Abs. 4 S. 2 und 3 VermG i. d. F. d. B. v. 21. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4026), nicht jedoch § 6 Abs. 6a S. 3 VermG; die Voraussetzungen der Unternehmens(trümmer)restitution nach § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG liegen nicht vor, weil kein (ehemaliges) Unternehmen "Landwirtschaft Z.", sondern einzelne Vermögensgegenstände des vormaligen Unternehmens von der schädigenden Maßnahme nach § 1 Abs. 1 lit. a) VermG betroffen waren.

    Nach § 31 Abs. 5 S. 3 1. Hs. VermG in der Bekanntmachung der Neufassung des Vermögensgesetzes vom 21. Dezember 1998 (BGBl I Seite 4026, 4045) erlässt die Behörde, wenn es zu einer Einigung, die den Anspruch des Berechtigten ganz oder teilweise erledigt, zwischen Berechtigtem und Verfügungsberechtigtem kommt, auf Antrag einen der Einigung entsprechenden Bescheid.

  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 1 K 407/09

    Rückübertragungsrecht

    Nach den bestandskräftigen Feststellungen des 1. Teilbescheides vom 1. Oktober 1999 sind die Klägerinnen bzw. ihre Rechtsvorgänger Berechtigte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung (Vermögensgesetz - VermG) im Zeitpunkt dieser Entscheidung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4026), denn das im Eigentum der Erbengemeinschaft E. stehende Grundeigentum - zu dem auch die in dem Flurstück 33/1 der Flur 10 in X aufgegangenen Flurstücke Grundbuch X-S. Band a Blatt 451, Flur 2, Flurstück 3210/288 (neu: Flur 10, Flurstück 32, 498 m²), Band d Blatt 54b, Flur 2, Flurstück 3211/288 (neu: Flur 10, Flurstück 31, 801 m²), Band c Blatt 281, Flur 2, 5188/288 (neu: Flur 10, Flurstück 33, 1.121 m²), Band b Blatt 360, Flur 2, Flurstück 2238/288 (neu: Flur 10, Flurstück 34, 400 m²), Band c Blatt 295, Flur 2, Flurstück 2018/288 (neu: Flur 10, Flurstück 37, 480 m²) und Band c Blatt 294, Flur 2, Flurstück 2017/288 (neu: Flur 10, Flurstück 36, 550 m²) zählten - unterlag verschiedenen schädigenden Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 und Abs. 7 VermG.
  • VG Halle, 22.11.2001 - 3 A 575/98
    Berechtigte im Sinne des Vermögensgesetzes sind u.a. natürliche Personen und deren Rechtsnachfolger, deren Vermögenswerte von Maßnahmen gemäß § 1 VermG betroffen sind, sowie ihre Rechtsnachfolger, § 2 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz - VermG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4026), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. November 2000 (BGBl. I S. 1481).
  • VG Halle, 12.09.2001 - 2 A 22/99
    Nach § 3 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1998 (BGBl. I, S. 4026) - VermG - sind Vermögenswerte, die den Maßnahmen im Sinne des § 1 VermG unterlagen und in Volkseigentum überführt oder an Dritte veräußert wurden, auf Antrag an die Berechtigten zurückzuübertragen, soweit dies nicht nach diesem Gesetz ausgeschlossen ist.
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