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   BGBl. I 1998 S. 529   

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BGBl. I 1998 S. 529 (https://dejure.org/1998,34682)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 27.03.1998, Seite 529
  • Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz)
  • vom 24.03.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG:

    Auf eine "Anlagestimmung", die durch die Veröffentlichung eines Prospekts erzeugt werden soll, kommt es im Rahmen von § 46 Abs. 1 Nr. 1 BörsG a.F. nur als Hilfskriterium an, da durch die Änderung des § 46 BörsG durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529) zum 1. April 1998 das maßgebliche Abstellen auf diesen Umstand für die Kausalität nicht mehr erforderlich ist (vgl. Hamann, a.a.O., §§ 45, 46 n.F., Rn. 29).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    bb) Freilich wird es in dieser Situation in der Regel für den Anleger nahezu unmöglich sein, den ihm obliegenden Beweis der Ursächlichkeit unrichtiger Publizität für die von ihm getroffene Anlageentscheidung auf dem primären wie dem sekundären Kapitalmarkt zu führen (vgl. dazu schon BT-Drucks. 13/8933, S. 76).

    Entgegen dem früheren Recht hat der Gesetzgeber durch § 46 Abs. 2 Nr. 1 BörsG (n.F. = i.d.F. d. 3. FMG v. 24. März 1998, BGBl. I 1998, S. 29) die Darlegungs- und Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen fehlerhaftem Prospekt und Erwerb der Wertpapiere zugunsten des Erwerbers auf den Anspruchsgegner (Emittenten usw.) verlagert, gleichzeitig aber die Haftungsansprüche auf Erwerbsgeschäfte über Wertpapiere begrenzt, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Einführung und Prospektveröffentlichung erworben wurden (§ 45 Abs. 1 Satz 1 BörsG); der zeitlichen Beschränkung liegt die Auffassung des Gesetzgebers zugrunde, daß der Prospekt nur für eine verhältnismäßig kurze Zeitspanne als Grundlage der Erwerbsentscheidung herangezogen wird (RegE z. 3. FMG, BT-Drucks. 13/8933, S. 76 f.).

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, die Haftung von Anlageberatern durch die kurze Verjährung zu begrenzen, um so ihre Bereitschaft zu stärken, den Anlegern vermehrt risikoreiche Kapitalanlagen zu empfehlen (vgl. BT-Drucks. 13/8933 S. 59, 96; BGHZ 162, 306, 312), spricht dagegen, Organe und Angestellte eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens verjährungsrechtlich schlechter zu stellen als das Unternehmen selbst und eine Schadensersatzklage gegen sie selbst dann noch durchgreifen zu lassen, wenn der Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen selbst verjährt und nicht mehr durchsetzbar ist.
  • BGH, 23.10.2018 - XI ZB 3/16

    Rechtsbeschwerde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

    Dort fand das gesetzgeberische Anliegen, vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen von der Sonderverjährung auszunehmen, in der Gesetzesbegründung Ausdruck (vgl. BT-Drucks. 13/8933, S. 97).
  • VGH Hessen, 05.11.2008 - 6 A 713/08

    Finanzportfolioverwaltung

    Unterschieden werden die Kapitalanlagegesellschaften nach § 1 KAGG (§ 6 InvG), die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung verfasst sein müssen, und die mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529) eingeführten Investmentaktiengesellschaften nach §§ 51 ff. KAGG (96 ff. InvG).

    Der Gesetzgeber hat für beide Gesellschaftstypen eine detaillierte Regelung ihres Handlungsrahmens auch aus Gründen des Anlegerschutzes für geboten erachtet (vgl. die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland - Drittes Finanzmarktförderungsgesetz, BT-Drucks. 13/8933, S. 60 ff., sowie die Begründung zum Entwurf des Investmentmodernisierungsgesetzes, BT-Drucks. 15/1553, S. 65).

    Es sei daher gerechtfertigt und geboten, auch die Investmentaktiengesellschaften der staatlichen Aufsicht zu unterstellen und von ihnen die Beachtung bestimmter Anlegerschutzvorschriften zu verlangen (BT-Drucks. 13/8933, S. 62).

  • OLG Frankfurt, 13.01.2016 - 23 Kap 1/14

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren N. ./. Morgan Stanley Real

    Sofern allerdings eine vorsätzliche Pflichtverletzung vorlag, galt die reguläre - kenntnisabhängige - Verjährung nach §§ 195, 199 BGB (Gesetzesbegründung zu § 37a WpHG, BT-Drs. 13/8933, S. 97; BGH, Urteil vom 8. März 2005, a.a.O.; Rn. 25; BGH, Urteil vom 24. März 2015, XI ZR 278/14, Rn. 17).
  • OLG Bremen, 08.12.2004 - 1 U 54/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

    Nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. die Begr. des RegE, BT-Dr. 13/8933, S. 97) sollten die bis dahin geltenden langen Verjährungsvorschriften internationalen Standards angepasst und der Haftungszeitraum für Dienstleistungsunternehmen in Fällen unzureichender Anlageberatung auf drei Jahre verkürzt werden, um auf diese Weise das Haftungsrisiko für die genannten Unternehmen zeitlich kalkulierbar zu machen.

    Der ursprüngliche Regierungsentwurf zu § 37a WpHG sah vor, dass der Anspruch des Kunden in sechs Monaten seit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von der Verletzung Kenntnis erlangt, verjährt, spätestens jedoch in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist (Regierungsentwurf des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes, BT-Dr. 13/8933, S. 15).

    Der Begründung des Bundesrates lässt sich entnehmen, dass die Sechsmonatsfrist vom Bundesrat als nicht zweckmäßig erachtet worden ist, da sie den Anspruchsteller gezwungen hätte, bereits kurze Zeit nach Kenntnis der Vertragsverletzung gerichtliche Maßnahmen einzuleiten, ohne zunächst den Ausgang von Verhandlungen mit dem Anspruchsgegner abwarten zu können (Stellungnahme des Bundesrates, BT-Dr. 13/8933, S. 169).

    Wie sich bereits aus der Begründung des Regierungsentwurfes ergibt (Begr. des RegE BT-Dr. 13/8933, S. 97), findet das Verjährungsprivileg des § 37a WpHG hingegen keine Anwendung bei vorsätzlich falscher Anlageberatung (vgl. statt aller Schwark a.a.O., § 37a WpHG Rn 5).

  • LG Hamburg, 12.06.2013 - 309 O 425/08

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler aufgrund von

    Daneben haftet nach § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BörsG derjenige, von dem der Prospekt ausgeht, also derjenige, der nicht durch seine Unterschrift die Verantwortung übernommen hat, aber als tatsächlicher Urheber des Prospekt anzusehen ist (RegE 3.FFG BT-Drucks. 13/8933 vom 6.11.1997, S. 54, S. 78).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 132/03

    Zur Haftung von Banken beim Absatz von anteilen an Investmentfonds, die nur in

    Da der Fonds eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts in der Organisationsform einer Wertpapier-Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital ist, deren Gesellschaftskapital dem Nettofondsvermögen entspricht, besteht ebenso wie bei Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinne der §§ 104 ff. des am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Investmentgesetzes (vgl. hierzu Kaune/Oulds ZBB 2004, 114, 123; Lang WM 2004, 53, 54 f.) und bei Investmentaktiengesellschaften im Sinne der §§ 51 ff. des am 1. Januar 2004 außer Kraft getretenen KAGG (Begr.RegE 3. FMFG, BT-Drucks. 13/8933, S. 62, 127 f.; Baur, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rdn. 9/264) kein Sondervermögen (Baur, Investmentgesetze 2. Aufl. Einl. III Rdn. 106, 113; vgl. auch Berger/Steck ZBB 2003, 192, 201, Fn. 82).
  • OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Erwerb von Aktien über die Börse wegen

    Die Begründung hierzu (BT-Drs. 13/8933, S. 78) bezieht sich nach ihrem Wortlaut nur auf diese Regelung.
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 8 U 330/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung

  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 94/12

    Anspruch auf Schadensersatz gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen

  • VG Berlin, 31.08.1998 - 25 A 87.94

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Vollbankerlaubnis zum Betreiben von

  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03

    Prospekthaftung: Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach

  • BVerfG, 29.03.1999 - 1 BvR 295/99

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die in

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 221/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 U 73/11

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung von Anlegern durch ein Schneeballsystem;

  • OLG Hamm, 05.02.2015 - 34 U 265/12

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

  • OLG Hamm, 29.01.2015 - 34 U 169/13

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 214/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 216/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 226/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 49/09

    Rückforderung von Einlagen auf eine nicht zustande gekommene Kapitalerhöhung

  • OLG Hamm, 29.01.2015 - 34 U 213/12

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.03.2014 - 6 O 5383/13

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanleihen aufgrund

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 43/13

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Köln, 27.09.2001 - 18 U 49/01

    Erforderlichkeit eines Abhängigkeitsberichts bei Beherrschung eines Unternehmens

  • OLG Köln, 14.12.2005 - 13 U 144/05

    Kenntnisunabhängiger Beginn der Verjährungsfrist im Wertpapierrecht

  • OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06

    Nichterwähnung einer jährlichen Bestandsprovision von 0,4 % durch den Mitarbeiter

  • OLG Schleswig, 18.12.2003 - 5 U 30/03

    Begründungsanforderungen für Kapitalerhöhung unter gleichzeitigem

  • LG Itzehoe, 10.05.2010 - 7 O 291/09

    Aufklärungspflicht über Innenprovision

  • OLG München, 27.04.2005 - 7 U 5667/04
  • LG Zweibrücken, 02.07.2004 - 1 O 478/03

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Verjährungsfrist und Verjährungsbeginn

  • OLG Dresden, 14.08.2007 - 1 AR 60/07
  • LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 O 408/03

    Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung bei nicht ausreichender Aufklärung

  • LG Berlin, 10.12.2003 - 21 O 606/03
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