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   BGBl. I 1998 S. 638   

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BGBl. I 1998 S. 638 (https://dejure.org/1998,35335)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 02.04.1998, Seite 638
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (5. SGG-ÄndG)
  • vom 30.03.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R

    Anspruch der Träger der privaten Pflegversicherung auf Erstattung der

    Dabei ergab sich die Frage, ob das AG berechtigt war, den Antrag auf Erlass eines solchen Bescheides unter Hinweis auf die Zuständigkeit des SG zurückzuweisen, zumal das SGG ein Mahnverfahren nicht kannte (vgl dazu BT-Drucks 13/9609 S 7).

    Diese Zweifel hat Art. 1 Nr. 4 des 5. SGG-ÄndG vom 30. März 1998 (BGBl I 638) durch Einfügen des § 182a SGG beseitigt.

    Damit sollten sie den Pflegekassen der sozialen Pflegeversicherung gleichgestellt werden (vgl dazu BT-Drucks 13/9609 S 7 und S 9 zu Nr. 4).

    Es geht in ihr nur darum, "welcher Beteiligte die Kosten eines vorangegangenen Mahnverfahrens zu tragen hat" (vgl BT-Drucks 13/9609 S 9 zu Nr. 5).

    Unter diesen Umständen geht der Senat bei der Klägerin von der Einschätzung im Gesetzentwurf zu der Mahnverfahrensregelung aus (BT-Drucks 13/9609 S 7).

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG in der hier noch anwendbaren Fassung des 5. SGG-ÄndG vom 30. März 1998 (BGBl I 638).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02

    Pflegeversicherung

    Diese durch das 5. SGG ÄndG vom 30.03.1998 (BGBl. I, S. 638) in das SGG eingefügten Änderungen geben mehrererlei zu erkennen, nämlich zum Einen, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung spezieller, im Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gekommener Beweggründe (BT-DrS 13/3696, 13/4688, BT-DrS 399/96, BT-DrS 13/9609, BT-DrS 13/9812) eine Ausnahme von der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für Angelegenheiten der privaten Pflegepflichtversicherung einschließlich der diese charakterisierenden Gerichtskostenfreiheit schaffen wollte.

    Die Kostenfreiheit der nicht ausdrücklich zur (teilweisen) Kostenübernahme verpflichteten Beteiligten wird zudem für den Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung dadurch abgesichert, dass privaten Pflegepflichtversicherungsunternehmen, die nach § 184 SGG in der Fassung der letzten Änderung mit Wirkung vom 01.06.1998 (Art. 1 Nr. 5 a des 5. SGG ÄndG vom 30.03.1998, BGBl. I, S. 638) pauschgebührenpflichtig sind, nun wegen § 193 Abs. 4 SGG n.F. die Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten, z.B. Kosten eines beauftragten Rechtsanwaltes, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verwehrt ist.

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

    Der Widerspruchsbescheid hat schriftlich zu ergehen, ist zu begründen und bekannt zu geben (§ 85 Abs. 3 Satz 1 SGG); das Zustellungserfordernis ist (mit Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 2 des 5. SGG-ÄndG vom 30. März 1998 [BGBl I 638] zum 1. Juni 1998) entfallen.
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 7/06 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und Abs. 4 SGG idF des Gesetzes vom 30. März 1998 (BGBl I 638) und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Klagen von Gesetzes wegen (§ 96 SGG) Gegenstand eines vor dem Inkrafttreten des neuen Kostenrechts am 2. Januar 2002 rechtshängig gewordenen Verfahrens sind (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06

    Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dies entsprach der mit Wirkung ab dem 01.05.1998 (vgl. Art. 4 Abs. 2 des 5. Gesetzes zur Änderung des SGG vom 30.03.1998, BGBl I Seite 638) geänderten Fassung des § 85 Abs. 3 Satz 1 SGG, wonach ein Widerspruchsbescheid nicht mehr den Beteiligten zuzustellen, sondern nur noch bekannt zu geben ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2003 - L 3 P 49/02

    Pflegeversicherung

    Dass der Gesetzgeber die Gebührenfreiheit der von § 183 begünstigten Beklagten bei Beitragsstreitigkeiten der privaten Pflegeversicherung im Zuge der weiteren Rechtsentwicklung aus dem Auge verloren haben könnte, ist angesichts der weiteren verfahrensrechtlichen Rechtsentwicklung durch das 5. SGG-Änderungsgesetz (5. SGG-ÄndG vom 30.03.1998, BGBl I, Seite 638) auszuschließen: Hierbei wurden speziell auf diese Fälle zugeschnittene Regelungen, nämlich § 184 Abs. 1 Satz 3, 182 a SGG in Kraft gesetzt: Nach § 182 a SGG können Beitragsansprüche in der privaten Pflegepflichtversicherung nach den Vorschriften der ZPO vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - L 2 B 10/02

    Kostenerstattung der Beteiligten nach billigem Ermessen des Gerichts;

    Es kann unentschieden bleiben, ob die Kostenentscheidung hier auf § 102 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auf § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG (in der Fassung vom 30. März 1998, BGBl I S 638) beruht, da nach beiden Vorschriften gerichtlich nach billigem (sachgemäßen) Ermessen zu beurteilen ist, inwieweit die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben (vgl dazu Bundessozialgericht (BSG) E 6, 92, 93; 8, 178, 181; 14, 25, 26 sowie Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 7. Auflage 2002, § 193 Rdnr 12), wobei der Sach- und Streitstand zur Zeit der Erledigung zu berücksichtigen ist (Meyer-Ladewig aaO, Rdnrn 12 und 13; Zeihe, Das Sozialgerichtsgesetz und seine Anwendung, 8. Auflage, Stand Oktober 2002, Anmerkung 7a zu § 193).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1999 - L 10 B 10/99

    Pflegeversicherung

    Durch das Gesetz vom 30.03.1998 (BGBl.I S. 638) seien einige Vorschriften des SGG neu gefaßt bzw. geändert worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 2 B 3/07

    Krankenversicherung

    Es kann unentschieden bleiben, ob die Kostenentscheidung hier auf § 102 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auf § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG (in der Fassung vom 30. März 1998, BGBl I S 638) beruht, da nach beiden Vorschriften gerichtlich nach billigem (sachgemäßen) Ermessen zu beurteilen ist, inwieweit die Beteiligten einander Kosten zu erstatten habe (vgl dazu Bundessozialgericht (BSG) E 6, 92, 93; 8, 178, 181; 14, 25, 26 sowie Leitherer in: Meyer-Ladewig u.a. Kommentar zum SGG.
  • LSG Sachsen, 29.05.2002 - L 1 KR 56/01

    Erstattung von entstandenen Kosten anlässlich einer Entbindung in einem

  • LSG Bayern, 20.09.2007 - L 14 R 301/07

    Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente; Gewährung einer Wiedereinsetzung in den

  • LSG Saarland, 19.01.2005 - L 2 KR 14/01

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Nachforderung - Erfüllung - Meldepflicht -

  • LSG Bayern, 04.04.2002 - L 4 KR 125/01

    Kostenübernahme des Hörgerätes Resound BT2 durch Krankenkasse als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2008 - L 2 B 49/07

    Bestimmung der Kostenerstattung nach billigem Ermessen im sozialgerichtlichen

  • LSG Saarland, 04.08.2006 - L 7 RJ 42/04

    Fremdrentenrecht - polnische Beitragszeit - Glaubhaftmachung - Nachweis -

  • LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01

    Mitgliedschaft in Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Rechtzeitigkeit der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2000 - L 3 RJ 199/99

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2004 - L 2 B 25/03

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Gerichtliche Entscheidung nach

  • LSG Sachsen, 06.06.2001 - L 1 KA 5/99

    Honorarberechnung eines niedergelassenen Facharztes; Vergütung von

  • SG Karlsruhe, 22.03.2005 - S 8 SB 3473/04

    Kostenerstattung - Widerspruchsverfahren - Vertretungskosten durch die VdK

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2000 - L 13 AL 4043/98

    Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach den Beschäftigungshilferichtlinien

  • OLG Karlsruhe, 12.11.1997 - 1 Ws 148/97
  • LSG Hamburg, 14.06.2006 - L 1 R 182/05

    Anforderungen an die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw.

  • LSG Brandenburg, 11.05.1999 - L 4 B 78/98

    Beschwerde ; Einstweiliger Rechtsschutz ; Gebühr ; einstweilige Anordnung

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 79/97 R

    Aufhebung des Widerspruchsbescheids eines Beschwerdeausschusses

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