Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 1242   

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BGBl. I 1999 S. 1242 (https://dejure.org/1999,29660)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 11.06.1999, Seite 1242
  • Gesetz zur Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes
  • vom 02.06.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 04.03.1999   BT   BEI GEN-DATEI AUSWERTUNG DES ZENTRALREGISTERS ERMÖGLICHEN (GESETZENTWURF)
  • 17.03.1999   BT   ZÜGIGE REGELUNG BEI GEN-DATEI-AUSWERTUNG VEREINBART
  • 24.03.1999   BT   BEI GEN-DATEI-AUSWERTUNG BLEIBT DAS "WIE" UMSTRITTEN
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    c) mittelbar: § 2 Abs. 1 DNA-IFG i.d.F. des Gesetzes vom 2. Juni 1999 (BGBl I S. 1242) i.V.m. § 81g StPO.

    c) mittelbar: § 2 Abs. 1 DNA-IFG i.d.F. des Gesetzes vom 2. Juni 1999 (BGBl I S. 1242) i.V.m. § 81g StPO.

  • VG Gelsenkirchen, 31.03.2009 - 17 K 2747/07

    DNA-Analyse-Datei; DAD; Löschung; Sexualdelikt; Vergewaltigung; Speicherung;

    Die Speicherung der personenbezogenen Daten des Klägers in der DAD war durch § 8 Abs. 6 BKAG i.V.m. § 3 Satz 1 DNA-IfG in der Fassung des Gesetzes vom 02. Juni 1999 (BGBl. I S. 1242) - DNA-IfG a. F. - gedeckt.
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

    Zudem hat der Gesetzgeber mit der Einfügung des § 2 Abs. 2 DNA-IFG durch Gesetz vom 2.6.1999 (BGBl. I 1242), in dem hinsichtlich der Maßnahmen nach Abs. 1 nunmehr ausdrücklich auf die §§ 81a Abs. 2, 81 f und 162 Abs. 1 StPO verwiesen wird, den Streit darüber, welche Gerichtsbarkeit und welcher Richter in Altfällen die Untersuchung anzuordnen hat, zu Gunsten des Ermittlungsrichters entschieden.(vgl. KK-Senge, a.a.O., § 81 g Rn 14; LR-Krause, StPO , 25. A., § 81 g Anhang Rn 14).
  • LG Ingolstadt, 15.11.1999 - 2 Qs 210/99

    Zulässigkeit einer Täteridentifizierung durch eine DNA-Datenerhebung

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