Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 1382   

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BGBl. I 1999 S. 1382 (https://dejure.org/1999,28971)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 23.06.1999, Seite 1382
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
  • vom 17.06.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 17.03.1999   BT   SAARLAND UND BREMEN WEITERHIN UNTERSTÜTZEN (GESETZENTWURF)
  • 21.04.1999   BT   BUND SOLL BREMEN UND SAARLAND WEITERHIN UNTERSTÜTZEN
  • 13.02.2014   BT   Mitglieder des Stiftungsrates der "Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) (in: Mitglieder mehrerer Gremien neu gewählt)
  • 13.02.2014   BT   Mitglieder des Stiftungsrates der "Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) gewählt (in: Bundestagsbeschlüsse am 13. Februar)
 
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Wird zitiert von ...

  • StGH Bremen, 15.01.2002 - St 1/01

    Die Gewährleistung der parlamentarischen Verantwortung und Kontrolle bei der

    Zum Zwecke der Haushaltssanierung erhält das Land gem. § 11 Abs. 6 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) i.d.F. vom 17. Juni 1999 (BGBl. I S. 1382) bis 2004 Sonder-Bundesergänzungszuweisungen mit der Maßgabe, eine restriktive Haushaltspolitik einzuhalten.
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