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   BGBl. I 1999 S. 2448   

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BGBl. I 1999 S. 2448 (https://dejure.org/1999,33359)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 22.12.1999, Seite 2448
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte
  • vom 17.12.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 04.11.1999   BT   BERUFSRECHT DER RECHTSANWÄLTE NEU ORDNEN (GESETZENTWURF)
  • 08.11.1999   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Schleswig, 24.07.2015 - 9 W 26/15

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts

    Die bis dahin geltende Unterscheidung, die durch die Beauftragung eines nicht am Gerichtsort, aber innerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen oder wohnhaften Rechtsanwalts entstehende Mehrkosten als nicht erstattungsfähig behandelte, wurde vom Gesetzgeber nach der Abschaffung des Lokalisierungsprinzips für Rechtsstreitigkeiten mit Anwaltszwang mit Wirkung zum 1. Januar 2000 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17. Dezember 1999, BGBl. 1999 I 2448) für nicht mehr sachgerecht gehalten (siehe die Begründung zum Gesetzentwurf vom 11. November 2003, BT-Drucks 15/1971 S. 233, zu Absatz 20 Nr. 2).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Es hat dies damit begründet, für die unterschiedliche Behandlung bestehe kein sachlich rechtfertigender Grund mehr, seitdem es keine Beschränkung der Postulationsfähigkeit auf den Gerichtsbezirk am Kanzleisitz mehr gebe (so früher bei Zivilprozessen vor den Land- und Familiengerichten - bis zur Neuregelung zum 1. Januar 2000 durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte vom 17. Dezember 1999, BGBl I 2448, veranlasst durch den BVerfG-Beschluss vom 5. Dezember 1995, BVerfGE 93, 362).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

    Durch Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2278) und durch das Änderungsgesetz vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2448) wurde die Verknüpfung von Lokalisierungsprinzip und Anwaltszwang in § 78 ZPO beseitigt und damit die umfassende Postulationsfähigkeit des bei einem Amts- und Landgericht zugelassenen Rechtsanwalts für alle Anwaltsprozesse vor Amts- oder Landgerichten hergestellt.
  • OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01

    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen

    Nachdem durch das das Berufsrecht der Rechtsanwälte ändernde Gesetz vom 17.12.1999 (BGBl. I 2448) mit Wirkung ab 1.1.2000 die Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte vor Amts- und Landgerichten (vgl. § 78 Abs. 1 ZPO n.F.) erheblich erweitert worden ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig geworden, ob die Reisekosten (§ 28 BRAGO) des auswärtigen Prozessbevollmächtigten, die diesem infolge persönlicher Wahrnehmung des oder der mündlichen Verhandlungen einschließlich Beweisaufnahmen vor dem Prozessgericht entstehen, der obsiegenden Partei gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO stets voll zu erstatten sind.
  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Zulassungssachen

    Nach der bei Stellung des Antrags auf Zulassung als Rechtsanwalt bei dem ... Oberlandesgericht in B. geltenden Rechtslage konnte nach § 78 Abs. 1 ZPO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2448) jeder Rechtsanwalt vor allen Landgerichten auftreten; jedoch war bei den Gerichten des höheren Rechtszuges nur ein beim Prozeßgericht zugelassener Rechtsanwalt postulationsfähig.
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers

    Seit Fortfall des sog. Lokalisierungsgrundsatzes durch das am 01.01.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 02.09.1994 (BGBl. I S. 2278) und dessen Änderungsgesetz vom 17.12.1999 (BGBl. I S. 2448) vertritt der Bundesgerichtshof zur Auslegung des § 91 Abs. 2 ZPO in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darstellt (BGH, NJW 2003, 898 = MDR 2003, 98 = JurBüro 2003, 202; BGH, BGHReport 2004, 639; BGH, NJW 2007, 2048 = MDR 2007, 802).
  • OLG Dresden, 28.09.2006 - 23 WF 646/06

    Ablehnung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 3 ZPO

    Diese Vorschrift verlangt grundsätzlich auch nach dem Wegfall des Lokalisierungsgebots durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17.12.1999 (BGBl. I, S. 2448) weiterhin Gültigkeit (herrschende Meinung, vgl. nur Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 2005; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Düsseldorf RPfleger 2004, 709; KG FamRZ 2005, 2006; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Hamm FamRZ 2006, 350; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005 - 5 WF 190/05 - (zitiert nach juris); Musielak-Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 121 Rdn.18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 121 Rdn.58 jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 1 Ws 2/01

    Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren

    Durch die am 01. Januar 2000 in Kraft getretene Neufassung von § 78 Abs. 1 und 2 ZPO (Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte vom 02. September 1994 - BGBl. I S. 2278 - und Änderungsgesetz vom 17. Dezember 1999 - BGBl I S. 2448) ist das Lokalisationsprinzip für Anwaltsprozesse vor dem Amtsgericht und vor dem Landgericht aufgegeben worden.
  • OLG Brandenburg, 05.03.2002 - 14 W 27/00

    Zur Kürzung der Anwaltsgebühr bei Tätigwerden vor Gericht im Beitrittsgebiet für

    Seit der Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte im zivilprozessualen Anwaltsprozess in den alten und den neuen Bundesländern ab dem 1. Januar 2000 durch Art. 1 Ziff. 1 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patenanwälte vom 17 Dezember 1999 (BGBl. I S. 2448) bleibt es der an einem zivilprozessualen Anwaltsprozess in den neuen Bundesländern beteiligten Partei unbenommen, anstelle eines am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts einen Rechtsanwalt mit der Vertretung vor dem Prozessgericht zu beauftragen, der seine Kanzlei nicht in den neuen Bundesländern eingerichtet hat.
  • LG Hanau, 15.08.2003 - 3 T 118/02

    Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren als Kosten für eine zweckentsprechende

    Nachdem nunmehr durch das am 01.01.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte vom 02.09.1994 (BGBl. I S. 2278) und dessen Änderungsgesetz vom 17.12.1999 (BGBl. I S. 2448) jeder an einem Amts- oder Landgericht zugelassene Rechtsanwalt vor jedem Landgericht postulationsfähig ist, kann und darf auch eine ihre Belange vernünftig und kostenbewusst wahrnehmende Partei für das zur Verfolgung ihrer Interessen notwendige persönliche Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt den für sie einfacheren und nahe liegenden Weg wählen und einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten beauftragen (BGH, Beschluss vom 16.10.2002, Az, VIII ZB 30/02).
  • AG Büdingen, 08.02.2008 - 53 F 884/07 PKH 2

    Vergütungsfähigkeit von Reisekosten und Abwesenheitsgelder eines örtlich

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