Gesetzgebung
BGBl. I 1999 S. 610 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 13.04.1999, Seite 610
- Bekanntmachung der Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- vom 27.03.1999
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (14)
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
Schutz vor Fluglärm bei Erweiterung eines Flughafens (hier: Ausbau Flughafen …
Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO). - VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1495/06
Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes
Nach § 29 Abs. 2 i. V. mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 der aufgrund § 32 Abs. 1 Satz Nr. 4 LuftVG ergangenen Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung - LuftVZO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.03.1999 (BGBl. I S. 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.06.2007 (BGBl. I S. 1048), ist die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat oder ausgebildet wurde, für den Widerruf der Erlaubnis, die Privatflugzeugführern und Motorseglerführern erteilt wurde, zuständig. - VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 352/08
Flughafenerweiterung
Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO).
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
Flughafenerweiterung
Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO). - VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 357/08
Flughafenerweiterung
Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO). - VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen
1.1 Der Beklagte hat im Berufungsverfahren klargestellt, dass die angefochtene Ruhensanordnung nicht mehr (zusätzlich) auf die besondere Widerrufs- und Ruhensreglung des § 29 Abs. 1 und 3 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in der hier noch maßgeblichen, bis zum 30. Juni 2007 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl I S. 610), zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2. der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom 10. Februar 2003 (BGBl I S. 182) - LuftVZO a.F. -, sondern unmittelbar und ausschließlich auf § 4 Abs. 3 LuftVG gestützt wird. - OVG Hamburg, 19.02.2002 - 3 Bs 191/01
Zumutbarkeit der Lärmbelastung für Anwohner eines Hubschrauberlandeplatzes durch …
Die Antragsgegnerin hat dafür befristete Außenstart- und -landeerlaubnisse gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i.V.m. § 15 Abs. 1 Luftverkehrsordnung (nunmehr i.d.F. der Bekanntmachung v. 27.3.1999, BGBl. I S. 610 - LuftVO -) erteilt mit der Einschränkung auf Flugbetriebszeiten zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr, allerdings frühestens ab Sonnenaufgang und spätestens bis Sonnenuntergang. - VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 283/08
Flughafenerweiterung
Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO). - VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 367/08
Flughafenerweiterung
Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO). - VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08
Flughafenerweiterung
Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO). - VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 366/08
Flughafenerweiterung
- VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
Kein Baustopp am Militärflughafen Ramstein
- VG Trier, 16.01.2003 - 2 L 1630/02
- VG Neustadt, 02.10.2003 - 3 L 2249/03