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   BGBl. I 1999 S. 610   

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BGBl. I 1999 S. 610 (https://dejure.org/1999,36867)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 13.04.1999, Seite 610
  • Bekanntmachung der Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • vom 27.03.1999

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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08

    Schutz vor Fluglärm bei Erweiterung eines Flughafens (hier: Ausbau Flughafen

    Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO).
  • VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1495/06

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes

    Nach § 29 Abs. 2 i. V. mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 der aufgrund § 32 Abs. 1 Satz Nr. 4 LuftVG ergangenen Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung - LuftVZO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.03.1999 (BGBl. I S. 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.06.2007 (BGBl. I S. 1048), ist die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat oder ausgebildet wurde, für den Widerruf der Erlaubnis, die Privatflugzeugführern und Motorseglerführern erteilt wurde, zuständig.
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 352/08

    Flughafenerweiterung

    Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08

    Flughafenerweiterung

    Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 357/08

    Flughafenerweiterung

    Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO).
  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

    1.1 Der Beklagte hat im Berufungsverfahren klargestellt, dass die angefochtene Ruhensanordnung nicht mehr (zusätzlich) auf die besondere Widerrufs- und Ruhensreglung des § 29 Abs. 1 und 3 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in der hier noch maßgeblichen, bis zum 30. Juni 2007 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl I S. 610), zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2. der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom 10. Februar 2003 (BGBl I S. 182) - LuftVZO a.F. -, sondern unmittelbar und ausschließlich auf § 4 Abs. 3 LuftVG gestützt wird.
  • OVG Hamburg, 19.02.2002 - 3 Bs 191/01

    Zumutbarkeit der Lärmbelastung für Anwohner eines Hubschrauberlandeplatzes durch

    Die Antragsgegnerin hat dafür befristete Außenstart- und -landeerlaubnisse gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i.V.m. § 15 Abs. 1 Luftverkehrsordnung (nunmehr i.d.F. der Bekanntmachung v. 27.3.1999, BGBl. I S. 610 - LuftVO -) erteilt mit der Einschränkung auf Flugbetriebszeiten zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr, allerdings frühestens ab Sonnenaufgang und spätestens bis Sonnenuntergang.
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 283/08

    Flughafenerweiterung

    Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 367/08

    Flughafenerweiterung

    Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08

    Flughafenerweiterung

    Darüber hinaus besteht keine Vorschrift, die die genannten Pläne oder einzelne Maßnahmen einer Planfeststellungspflicht unterwirft (vgl. § 41 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I S. 610, - LuftVZO -), und es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass diese Unterlagen aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus in die festzustellenden Planunterlagen einbezogen werden müssten (vgl. hierzu § 42 Abs. 2 und 3 LuftVZO).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 366/08

    Flughafenerweiterung

  • VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03

    Kein Baustopp am Militärflughafen Ramstein

  • VG Trier, 16.01.2003 - 2 L 1630/02
  • VG Neustadt, 02.10.2003 - 3 L 2249/03
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