Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 654   

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BGBl. I 1999 S. 654 (https://dejure.org/1999,33903)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 14.04.1999, Seite 654
  • Bekanntmachung der Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
  • vom 31.03.1999

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Dies geschieht nach Maßgabe des § 7 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) vom 31. März 1999 (BGBl I S. 654) in den Beamtengesetzen der Länder durch Regelungen über die für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erforderlichen persönlichen Voraussetzungen.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Das Berufungsurteil verletzt revisibles Recht, nämlich § 133 BGB und § 126 Abs. 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - in der im Jahr 2007 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl I S. 654).
  • BVerfG, 12.07.2019 - 2 BvR 612/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Beschränkung des Zugangs zu Leitungsämtern auf

    Dies zeigt ein Vergleich mit der bis zum 31. März 2009 geltenden Bestimmung des § 12a des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl I S. 654).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LB 343/07

    Übernahme vom Dienst als unmittelbarer Beamter eines Landes in den Dienst einer

    Nach § 129 Abs. 3 und 4 BRRG (i.d.F. d. Bek. v. 31.03.1999, BGBl I S. 654 und den nachfolgenden Änderungsgesetzen einschließlich des Art. 8 Drittes G. zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.08.2002, BGBl I S. 3222) wird die Übernahme von der Körperschaft verfügt, in deren Dienst der Beamte treten soll.

    Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem als unmittelbares Landesrecht anwendbaren (§§ 268 Abs. 1, 110 NBG) § 128 Abs. 4 3. Alternative i.V.m. Abs. 2 und 3 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts - Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG - (in der Fassung der Bekanntmachung v. 31.03.1999, BGBl I S. 654 unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungsgesetze einschließlich des Art. 8 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.08.2002, BGBl I S. 3322).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09

    Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß? Vorlage an das

    Das auch für allgemeine Leistungsklagen geforderte Widerspruchsverfahren (vgl. § 127 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. März 1999, BGBl. I S. 654, i.V.m. § 71 Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - in der bis zum 31. März 2009 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972, BGBl. I S. 713) ist hier durchgeführt worden.
  • VG Berlin, 02.12.2015 - 26 K 58.14

    Voller Freizeitausgleich für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst

    Der Wortlaut des § 53 Abs. 2 Satz 1 LBG hat zwar im Vergleich zu § 35 Abs. 2 Satz 2 LBG 2003, der sich an der Rahmenvorschrift für die Landesgesetzgebung in § 44 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) - BRRG 1999 - ausrichtete, im Gesetzgebungsprozess zum Dienstrechtsänderungsgesetz - abgesehen von der geschlechtergerechten Fassung der Personenbezeichnung - keine Änderung erfahren (Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 16/2049 vom 7. Januar 2009).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06

    Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne

    v. 31.03.1999 (BGBl. I 654), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2006 (BGBl. I 2748), ist kein formeller Fehler des Verfahrens der Gesetzgebung, sondern nur geeignet, dem Landesrecht wegen Art. 31 GG die Geltung in der Sache zu versagen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 60 PV 5.17

    Gesamtpersonalrat; Wahl; Wahlanfechtung; Dienstkraft; Arbeitnehmer; Charité;

    Die Gestellung ist eine Personalmaßnahme, die eine auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten zum Gegenstand hat (vgl. Protokollerklärungen zu § 4 Abs. 3 TVöD und zu § 5 Abs. 3 TV Charité), während für die Abordnung das Vorübergehende der Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Arbeitgeber charakteristisch ist (vgl. Protokollerklärung Nr. 1 zu § 4 Abs. 1 TVöD und § 5 Abs. 1 TV Charité und § 17 BRRG in der bei der ersten Übertragung von Aufgabenbereichen am 1. Januar 2006 geltenden Fassung vom 31. März 1999 [BGBl. I S. 654]).
  • VGH Hessen, 13.06.2017 - 1 A 2475/16

    Finanzieller Ausgleich für geleistete Bereitschaftsdienstzeiten eines zu einem

    Das Verwaltungsgericht meint, auf Grund der Regelungen des § 26 Abs. 4 Hessisches Beamtengesetz i.d.F.v. 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218) - HBG -, § 29 Abs. 4 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein, §§ 15 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG, 18 Abs. 2 S. 2 Beamtenrechtsrahmengesetz v. 31. Mai 1999 (BGBl. I S. 654) - BRRG - trete der übernehmende Dienstherr in alle Rechte und Pflichten des abgebenden Dienstherrn mit der Folge ein, dass auch in der Vergangenheit entstandene Ansprüche des Beamten wegen zu viel geleisteter Arbeit gegenüber dem neuen Dienstherrn geltend zu machen seien.
  • OVG Saarland, 05.12.2012 - 1 A 140/12

    Ausgleichszulage nach Übertritt zu einem anderen Dienstherrn - Verringerung der

    Dies widerspreche zum einen der grundsätzlichen Regelung des § 18 Abs. 4 BRRG in der bis 31.3.2009 gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 31.3.1999 (BGBl. I 654), wonach im Fall der Versetzung des Beamten in ein Amt eines anderen Dienstherrn auf die beamten- und besoldungsrechtliche Stellung des Beamten die im Bereich des neuen Dienstherrn geltenden Vorschriften Anwendung finden; zum anderen liefe es der im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder übergegangenen Kompetenz zuwider, über die Besoldung der ihrer Regelungshoheit unterliegenden Beamten in eigener Verantwortung zu entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - 3 A 1234/12

    Gewährung eines Ausgleichs nach § 48 BeamtVG gegenüber einem

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 BV 09.3138

    Die Ausgleichszulage aus § 4 Abs. 3 Satz 3 RVOrgRefÜG i.V.m. § 13 Abs. 1 BBesG

  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 N 01.1273
  • BVerwG, 16.07.2013 - 5 B 8.13

    Anforderungen an die Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 7 C 14.408

    Soll eine Professorenstelle an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in

  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 2 A 747/13

    Übernahmeverfügung; Beamter; statusgerechte Verwendung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - 3 A 1550/12

    Anspruch eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung eines Ausgleichs wegen

  • VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02

    Voraussetzungen für den Nachzahlungsanspruch von Beamten mit mehr als zwei

  • VG München, 17.05.2013 - M 21 K 11.6236

    Erstattung von Ausbildungskosten nach bundeswehrfinanziertem Medizinstudium an

  • VG Oldenburg, 25.09.2002 - 6 A 2516/00

    Allgemeine Leistungsklage; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag;

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