Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 3096   

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https://dejure.org/2020,42487
BGBl. I 2020 S. 3096 (https://dejure.org/2020,42487)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 28.12.2020, Seite 3096
  • Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
  • vom 21.12.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Jahressteuergesetz 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020)

Meldungen (4)

  • nwb-experten-blog.de

    JStG 2020: Absenkung der 66-Prozent-Vermietungsgrenze

  • deloitte-tax-news.de

    JStG 2020: Verlängerung der Verfolgungsverjährung in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung

  • anwalt.de

    Reform des Gemeinnützigkeitsrechts 2020 / 2021

  • nwb-experten-blog.de

    Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften: Ist die Verrechnungsbeschränkung zulässig?

Literatur (5)

  • handelsblatt.com

    Startschuss für den Kapitalertragsteuerabzug bei Crowdlending - alles klar?

  • handelsblatt.com

    Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes durch das JStG 2020

  • handelsblatt.com

    Verlustbeschränkung des § 20 Abs. 6 EStG verärgert Anleger!

  • handelsblatt.com

    Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

  • handelsblatt.com

    Der lange Schatten von Cum-Ex - Zur Verlängerung der Verfolgungsfrist für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 28.12.2020   BR   Jahressteuergesetz - Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    aa) Mit dieser durch Art. 47 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) neu eingefügten Regelung ist ein Rückgriff auf den Ausschlusstatbestand des § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB für den Fall ausgeschlossen, dass der Anspruch des Verletzten auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Wertersatz durch Verjährung erloschen ist.
  • BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im

    a) Mit Wirkung zum 29. Dezember 2020 hob der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21. Dezember 2020 (BGBl I S. 3096) § 375a AO auf und ergänzte stattdessen § 73e Abs. 1 StGB.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 23 Sa 1254/21

    Pfändbarkeit einer tariflichen Corona-Prämie

    Durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1385 ) und Änderung durch Gesetz vom 21.12.2020 (BGBl. I S. 3096 ) hat der Bundesgesetzgeber das Einkommenssteuergesetz ( EStG ) dahingehend geändert, dass nach § 3 Nr. 11a EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei sind, die auf Grund der Corona-Krise an die Arbeitnehmer gezahlt werden.
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