Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 182   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,36311
BGBl. I 2000 S. 182 (https://dejure.org/2000,36311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,36311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 13.03.2000, Seite 182
  • Gesetz zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte
  • vom 09.03.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 13.12.1999   BT   NIEDERLASSUNGSRECHT FÜR RECHTSANWÄLTE LIBERALISIEREN (GESETZENTWURF)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Die Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 (BGBl I S. 565), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 9. März 2000 (BGBl I S. 182), regelt in ihrem zweiten Teil umfassend das Recht der Zulassung des Rechtsanwalts.
  • BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02

    Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den

    Auf seinen Antrag nahm ihn die Antragsgegnerin zum 30. April 2001 gemäß § 206 Abs. 1 BRAO in der Fassung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) als Mitglied in die Rechtsanwaltskammer auf.

    Ebensowenig erfüllt er die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem am 14. März 2000 in Kraft getretenen Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 6 C 40.07

    Rechtsanwalt; Anwaltsnotar; Attorney-at-Law; Solicitor; Diplomanerkennung;

    Nicht einschlägig sind aus dem nationalen Rechtskreis das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 9. März 2000 (BGBl I S. 182, 1349) und als dessen Vorgängerregelung das Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Eignungsprüfungsgesetz) vom 6. Juli 1990 (BGBl I S. 1349), denen die Maßstäbe für den abgeschlossenen Teil des Klageverfahrens zu entnehmen waren.
  • BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B

    Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das

    Zudem enthält die Rechtsmittelbelehrung des LSG keinen Hinweis auf die mögliche Bestellung von Rechtsanwälten nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 9.3.2000 (BGBl I 182).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 7 B 28.05

    Nachweis des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht als

    Die vom Kläger schließlich mit § 206 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 (BGBl. I S. 565), zuletzt geändert durch Gesetz zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) - BRAO -, in Bezug genommene Regelung ist nicht einschlägig.
  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05

    Haftung des Fixkostenspediteurs bei Transportgutdiebstahl aus einer Lagerhalle:

    Allerdings kann sich die Klägerin zu 1. nicht auf die von ihr vorgetragene Rechtsprechung stützen, nachdem die dritte Durchführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz durch Gesetz vom 9. März 2000 (BGBl I S. 182, 192) aufgehoben worden ist.
  • LSG Sachsen, 24.04.2012 - L 3 AS 569/10

    Begriff des Rechtsanwaltes; Beiordnung eines Rechtsanwaltes;

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt gemäß § 4 Satz 1 BRAO voraus, dass der Betreffende die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat oder die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) erfüllt oder die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden hat.
  • BVerwG, 23.12.2004 - 7 PKH 3.04

    Zustellung eines Schriftstücks bei unberechtigter Annahmeverweigerung - Antrag

    Der von ihnen im Klageverfahren bevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. ... T. in B. konnte ihnen nicht beigeordnet werden, weil er nicht dargelegt hat, dass er die Voraussetzungen des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 9. März 2000 (BGBl I S. 182) erfüllt.
  • FG München, 23.03.2015 - 4 K 1636/14

    Berufsrecht der Steuerberater: Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft

    Die Zulassung als Rechtsanwalt erfordert nach § 4 BRAO die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) oder die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I 2000, S. 182).
  • AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06

    Englische Ltd. als Rechtsanwaltsgesellschaft?

    Bei der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland durch das Europäische Rechtsanwaltsgesetz (vom 09.03.2000, BGBl. I S. 182, abgedruckt und kommentiert bei Henssler/Prütting, BRAO) sind zwar keine Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in Kraft gesetzt worden.
  • LSG Bayern, 27.11.2008 - L 13 B 756/08

    Zurückweisung einer Beschwerde nach Verkündung des Urteils wegen Fehlens eines

  • BSG, 14.12.2018 - B 13 R 305/18 B

    Vertretungszwang im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 22.12.2010 - B 13 R 370/10 B
  • BSG, 27.01.2011 - B 5 R 359/10 B
  • BSG, 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B
  • BSG, 14.09.2016 - B 1 KR 46/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Vertretung durch einen ausländischen Rechtsanwalt;

  • OLG München, 05.07.2001 - 29 U 2258/01

    Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung "Steuerberater"

  • BSG, 30.04.2013 - B 5 R 222/12 B
  • VG Düsseldorf, 25.08.2010 - 15 L 1302/10

    Eignungsprüfung Zulassung Rechtsanwaltschaft Erlass Prüfungsleistung Zeugnis

  • VG Düsseldorf, 26.06.2006 - 15 L 745/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht