Gesetzgebung
BGBl. I 2000 S. 238 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 28.03.2000, Seite 238
- Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
- vom 21.03.2000
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 1 S 964/02
Gebühr für Ausstellung eines Personalausweises
Im Übrigen hat die Beklagte zutreffend darauf verwiesen, dass der Personalausweis jedenfalls insoweit auch den individuellen Interessen des Ausweisinhabers dient, als er als Passersatz für Deutsche zugelassen ist und demgemäß den Grenzübertritt in zahlreiche andere Länder ermöglicht (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 2 der VO zur Durchführung des Passgesetzes - DVPaßG - vom 2.1.1988 i.d.F. der 2. ÄnderungsVO vom 21.3.2000, BGBl. I S. 238).