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   BGBl. I 2000 S. 910   

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BGBl. I 2000 S. 910 (https://dejure.org/2000,37066)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 29.06.2000, Seite 910
  • Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit
  • vom 27.06.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 11.04.2000   BT   GELTUNGSDAUER DES ALTERSTEILZEITGESETZES VERLÄNGERN (GESETZENTWURF)
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip,

    a) Nach § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III idF des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000 (BGBl I 910) iVm § 198 Satz 2 Nr. 3 SGB III (aufgehoben durch das Gesetz vom 24. Dezember 2003) haben auch solche Arbeitnehmer Anspruch auf Alg bzw Alhi, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Alg oder Alhi allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III

    a) Nach § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III idF des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000 (BGBl I 910) iVm § 198 Satz 2 Nr. 3 SGB III (aufgehoben durch das Gesetz vom 24. Dezember 2003) haben auch solche Arbeitnehmer Anspruch auf Alg bzw Alhi, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Alg oder Alhi allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Die im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 20. Dezember 1999 geschaffene Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 2 AltTZG soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 103, 54).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Ebenso wenig können die Kläger Ansprüche daraus ableiten, dass der Kläger zu 1 eine Erklärung gemäß § 428 Abs. 1 SGB III (idF, die die Norm durch das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, BGBl I 910, erhalten hat) abgegeben hat.
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Die Förderungshöchstdauer von sechs Jahren wurde bereits durch das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000 (BGBl. I S. 910) eingeführt.
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 18/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Sie soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - Rn. 30, BAGE 103, 54).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Nach der bei Rentenbeginn (1. Oktober 2001) gültigen und anzuwendenden (§ 300 Abs. 1 SGB VI) Fassung des § 237 SGB VI vom 27. Juni 2000 (BGBl I 910) hätten Versicherte Anspruch auf Altersrente, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren seien, das 60. Lebensjahr vollendet hätten, entweder bei Beginn der Rente arbeitslos seien oder nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos gewesen seien oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hätten oder die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit iS von §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes (ATG) für mindestens 24 Monate vermindert hätten, in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hätten, wobei sich der Zeitraum von zehn Jahren um Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente aus eigener Versicherung, die nicht auch Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit seien, verlängere und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hätten (§ 237 Abs. 1 SGB VI).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 46/09

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Die im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 20. Dezember 1999 geschaffene Vorschrift soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; Senat 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 30, aaO).
  • BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12

    Mangels substantiierter Begründung der Beschwerdebefugnis und fehlender

    Die ursprünglich auf Ansprüche, die vor dem Jahre 2001 entstanden waren, beschränkte Vorschrift wurde durch Art. 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000 (BGBl I S. 910) zunächst bis zum 31. Dezember 2005 und durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 22. Dezember 2005 (BGBl I S. 3676 ) bis zum 31. Dezember 2007 verlängert (vgl. § 428 Abs. 1 Satz 3 in der jeweils geltenden Fassung).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06

    Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang - keine Durchschnittsberechnung bei

    Sie soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - Rn. 30, BAGE 103, 54).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 30/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 59/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 58/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 460/04

    Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit bei der Gewährung von

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2003 - L 2 RJ 3114/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze bei Altersrenten

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 72/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2003 - L 9 RA 2133/03

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze bei Altersrenten

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 394/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 400/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1114/06

    Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 468/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 AL 3936/07

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber -

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 1686/11

    Streit über die Höhe der (Alters-)Teilzeitquote einer Realschullehrerin

  • LSG Sachsen, 15.12.2011 - L 3 AL 149/09

    Anspruch auf Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Ruhen der Leistungen an

  • LSG Sachsen, 15.01.2004 - L 3 AL 289/02

    Rückforderung eines Eingliederungszuschusses; Vorzeitige Beendigung des

  • SG Gelsenkirchen, 21.09.2004 - S 6 KN 282/02

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen verminderter

  • SG Gelsenkirchen, 29.08.2003 - S 6 KN 86/02

    Rentenversicherung

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