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   BGBl. I 2001 S. 1550   

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BGBl. I 2001 S. 1550 (https://dejure.org/2001,39556)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 18.07.2001, Seite 1550
  • Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern
  • vom 13.07.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 14.12.2000   BT   BETREIBER VON ABFALLANLAGEN KÜNFTIG MIT SICHERHEITSLEISTUNGEN BELEGEN
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 03.03.2016 - 7 B 44.15

    Abfallentsorgungsanlage; Reifenlager; Sicherheitsleistung; Hauptanlage;

    Davon sollten allerdings nur diejenigen Anlagenarten erfasst werden, bei denen eine Annahme und Lagerung von Abfällen erfolgt und damit typischerweise die Gefahr der Annahme solcher Abfälle ohne Verwertungsabsicht oder hinreichendes Verwertungskonzept gegeben ist (vgl. BT-Drs. 14/4926 S. 6).

    Sie ergibt sich namentlich nicht aus dem Hinweis, dass bei den betroffenen Abfallanlagen im Gegensatz zu Produktionsbetrieben das wirtschaftliche Interesse in der Annahme von Abfall gegen Entgelt bestehe, dessen weitere Entsorgung mit Kosten verbunden sei (vgl. BT-Drs. 14/4926 S. 6).

    Diese wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1550) wieder eingeführt und durch Art. 2 Nr. 8 und 11 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) modifiziert.

  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09

    Drittschutz bei Amtspflichtverletzung

    Erst mit dem Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern vom 13. Juli 2001 (BGBl. I, S. 1550) wurde der Genehmigungsbehörde wieder die Möglichkeit eröffnet, dem Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 BImSchG eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung der Stilllegungspflicht aufzugeben (siehe dazu Hansmann NVwZ 1993, 921, 927; Vallendar, UPR 1991, 91, 93; Konzak, Die abfallrechtliche Sicherheitsleistung 1995 S. 68 f; vgl. auch BT-Drucks. 14/4599, S. 127 f).
  • BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer

    Das vom Bundesverwaltungsgericht herausgestellte besondere Kostenrisiko der öffentlichen Hand (vgl. NVwZ 2008, S. 681 ), das mit dem Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen durch private Betreiber typischerweise verbunden ist und das sich ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. BRDrucks 408/00 S. 3; BTDrucks 14/4599, S. 128 f.; BTDrucks 14/4926, S. 1) in der Verwaltungspraxis offenbar gerade in der Abfallentsorgungsbranche in beträchtlichem Ausmaß realisiert hat, stellt insoweit ein sachgerechtes Differenzierungskriterium dar.
  • VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06

    Immissionsschutz: Auferlegung einer Sicherheitsleistung

    Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BImSchG in der durch das Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1550) geänderten Fassung ist mit der heutigen Fassung identisch.

    Die Bundesregierung stimmte dem Gesetzentwurf des Bundesrates grundsätzlich zu, wies aber darauf hin, dass das berechtigte Anliegen des Bundesrates auf der Linie des Entwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz weiterverfolgt werden sollte (BT-Drs. 14/4926, S. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08

    Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen

    Die sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 der 4. BImSchV ergebende Voraussetzung eines für mehr 12 Monate zu erwartenden Betriebs, die bis zur Einfügung des heutigen § 1 Abs. 1 Satz 2 4. BImSchV (durch das Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern vom 13. Juli 2001, BGBl. I 2001, 1550) auch für alle in Nummer 8 des Anhangs genannten Anlagen galt, nimmt Anlagen, die nur für kürzere Zeit an demselben Ort betrieben werden sollten, von der Genehmigungspflicht aus, da nach den Erfahrungen mit der früheren Regelung in derartigen Fällen die Genehmigungsverfahren häufig länger dauerten als der Betrieb der Anlage.
  • VG Minden, 15.09.2004 - 11 K 3930/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer von einem Betreiber einer

    Etwas anderes lässt sich nicht der von der Klägerin angeführten Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/4926, S. 6) entnehmen.
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