Gesetzgebung
BGBl. I 2001 S. 1948 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 02.08.2001, Seite 1948
- Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (Festbetrags-Anpassungsgesetz - FBAG)
- vom 27.07.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 16.05.2001 BT Ministerium soll vorübergehend Arzneimittel-Festbeträge ändern
- 18.06.2001 BT Anhörungen zu Podologie und Festbeträgen für Arzneimittel
- 20.06.2001 BT Verfahren zur Ermittlung von Arzneimittel-Festbeträgen kontrovers diskutiert
- 27.06.2001 BT Bundesrat äußert Bedenken gegen Neuregelungen für Arzneimittel-Festbeträge
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
Pharma-Unternehmen scheitert mit Eil-Antrag gegen Arzneimittel-Festbeträge
Im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 14. Juni 1995 an das Bundesverfassungsgericht, die in der kartellrechtlichen Judikatur der Zivilgerichte und in der Haltung des Bundeskartellamts zum Ausdruck gekommenen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlagen der Festbetragsfestsetzungen und die Bestimmung der Festbeträge (vgl. BT-Drucks. 14/6041) beschloss der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (Festbetrags-Anpassungsgesetz -FBAG-) vom 27. Juli 2001 (BGBl. 2001 1, 1947 ff).Auf Grund seiner Systematik und Entstehungsgeschichte (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen - BT-Drucks. 14/6041 S. 2 und 3) war somit klar, dass der Verordnungsgeber auf der Grundlage der Festbetrags-Gruppenbildung durch die AMR und unter Ermittlung von Wirkstoff-Äquivalenzfaktoren eine mathematisch fundierte Regressionsanalyse vorzunehmen hatte.