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Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 305   

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BGBl. I 2001 S. 305 (https://dejure.org/2001,41102)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 27.02.2001, Seite 305
  • Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen
  • vom 20.02.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 14.04.2005 - C-6/03

    Deponiezweckverband Eiterköpfe - Umwelt - Abfalldeponien - Richtlinie 1999/31 -

    13 Die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vom 20. Februar 2001 (BGBl. I 2001, S. 305; im Folgenden: Verordnung von 2001) wurde zur Umsetzung der Richtlinie in das innerstaatliche deutsche Recht erlassen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10507/04

    Keine einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserbezug bei vollständiger

    Zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass es sich bei Fäkalschlamm nicht um Abwasser, sondern um Abfall handelt (vgl. die Definition in § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen - AbfallablagerungsVO - vom 20. Februar 2001 [BGBl. I, S. 305]).
  • VG Köln, 21.01.2004 - 13 L 3149/03

    Genehmigung einer grenzüberschreitenden Verbringung von gemischten

    Ist aber die Abfallablagerung auf dieser Deponie in der vorgesehenen Weise - offenbar gestützt auf Art. 6 Abs. 2 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807) [AbfAblVO] - nach wie vor zugelassen, so kann bei summarischer Prüfung ein Verstoß gegen die in Art. 4 Abs. 3 lit. c) erstem Spiegelstrich AbfVerbrVO genannten Vorschriften nicht festgestellt werden.
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