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   BGBl. I 2001 S. 3085   

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https://dejure.org/2001,50572
BGBl. I 2001 S. 3085 (https://dejure.org/2001,50572)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 21.11.2001, Seite 3085
  • Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
  • vom 16.11.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.06.2017 - V ZR 196/16

    Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hat der Bauträger das Gebäude in den Jahren 2004/2005 und damit nach Inkrafttreten der EnEV 2001 vom 16. November 2001 (BGBl. I. 3085) errichtet.
  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 1767/08

    Widerruf der Baugenehmigung für eine Jagdhütte und Ablehnung der Erteilung einer

    (und - was vorliegend nicht einschlägig ist - den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Bauordnungsrechts, ausgenommen die Anforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729), zuletzt geändert durch Artikel 281 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in der jeweils geltenden Fassung und die Anforderungen nach der Energiesparverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3085), geändert durch Art. 296 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in der jeweils geltenden Fassung, sowie beantragte Abweichungen.).
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10

    Nutzungsänderung Lagerraum in Mehrzweckraum im Außenbereich zugunsten eines

    Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die nach § 59 Abs. 1 LBO zuständige Bauaufsichtsbehörde nach § 64 Abs. 2 LBO die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.(und - was vorliegend nicht einschlägig ist - den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Bauordnungsrechts, ausgenommen die Anforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729), zuletzt geändert durch Artikel 281 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in der jeweils geltenden Fassung und die Anforderungen nach der Energiesparverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3085), geändert durch Art. 296 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in der jeweils geltenden Fassung, sowie beantragte Abweichungen.).
  • VG Saarlouis, 22.04.2009 - 5 K 853/08

    Kein Anspruch auf Baugenehmigung für die Gebäudeerweiterung in einem baufreien

    (und - was vorliegend nicht einschlägig ist - den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Bauordnungsrechts, ausgenommen die Anforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729), zuletzt geändert durch Artikel 281 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in der jeweils geltenden Fassung und die Anforderungen nach der Energiesparverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3085), geändert durch Art. 296 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in der jeweils geltenden Fassung, sowie beantragte Abweichungen.).
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